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Der Bundesrat verlängert den Aktionsplan zum Schutz vor radioaktiven Materialien


Bundesamt für Gesundheit BAG

07.06.2024, Bern - Der Bund will die Gefahren, die von unkontrollierten radioaktiven Materialien ausgehen können, weiter vermindern. An seiner Sitzung vom 7. Juni 2024 hat er den Zwischenbericht des Aktionsplans zur Verstärkung der radiologischen Sicherung und Sicherheit zur Kenntnis genommen und dessen Laufzeit bis 2028 verlängert.


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Radioaktive Materialien werden zum Beispiel in der Strahlentherapie zur Behandlung von Krebs, bei Sterilisationsprozessen oder bei der Materialprüfung eingesetzt. Weil radioaktives Material eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt, bedarf es einer strengen behördlichen Kontrolle. Der 2020 gestartete Aktionsplan des Bundes umfasst Massnahmen, um Diebstahl und Sabotage von hoch radioaktivem Material zu verhindern. Betriebe, die in ihrem Alltag radioaktive Materialien einsetzen, haben in diesen Bereichen die nötigen Schutzmassnahmen ergriffen. Dies stellt der Zwischenbericht des Bundesamts für Gesundheit fest, der zuhanden des Bundesrats erstellt wurde.

Der Aktionsplan sieht auch vor, Anwendungen mit hoch radioaktiven Quellen durch fortschrittlichere Technologien zu ersetzen, sofern diese gleichwertig sind. Auch in diesem Bereich stellt der Zwischenbericht Fortschritte fest: So wurden bisher 90 Prozent aller Cäsium-Blutbestrahlungsgeräte sowie mehrere Bestrahlungsanlagen in der Forschung durch Röntgenanlagen ersetzt.

Um zu verhindern, dass radioaktive Materialien fälschlicherweise in konventionelle Entsorgungsbetriebe gelangen, wurden im Rahmen des Aktionsplans alle Kehrichtverbrennungs- und die grosse Mehrheit der Metallrecyclinganlagen mit Messgeräten ausgerüstet. Pro Woche werden dort im Durchschnitt zwei bis drei radioaktive Gegenstände entdeckt, die anschliessend fachgerecht entsorgt werden. Weiter wurden die Schwerpunktkontrollen an der Grenze, an Flughäfen und in Paketzentren verstärkt, um illegales radioaktives Material aufzuspüren.

Eine 2023 von der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA) durchgeführte Überprüfungsmission hat dem Aktionsplan ein gutes Zeugnis ausgestellt. Dennoch wurden Empfehlungen zur weiteren Optimierung der radiologischen Sicherung gemacht. So soll das Krisenmanagement für Bedrohungen verstärkt werden, etwa beim Missbrauch von hoch radioaktivem Material oder bei Ereignissen wie der Freisetzung von Radioaktivität nach einem Störfall im Bereich Medizin, Forschung und Industrie. Die Erhöhung der Sicherheit ist auch mit Blick auf die steigenden nuklearen und radiologischen Bedrohungen auf internationaler Ebene wichtig.

Um auf solche Bedrohungslagen besser vorbereitet zu sein und um die bisherigen Arbeiten und Empfehlungen der IAEA weiterzuführen, verlängert der Bundesrat den Aktionsplan um drei Jahre.


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