Zahl der beruflichen Eingliederungen durch die IV nimmt weiter zu


Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

17.06.2024, Bern - Rund 55 800 Personen haben letztes Jahr an beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV teilgenommen, dreimal mehr als noch 2008. Von den 41 500 Personen, die eine berufliche Eingliederung abgeschlossen haben, hatten rund 60 Prozent eine Anstellung oder waren wieder erwerbsfähig. Dies zeigen die neuesten Zahlen, die das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) heute publiziert hat.



Die Invalidenversicherung (IV) unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Es gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente»: Erst wenn alle Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft.

Instrumente zur beruflichen Integration ausgebaut
Der Fokus auf die Eingliederung wurde mit den letzten Gesetzesrevisionen 2008, 2012 und 2022 verstärkt. Bundesrat und Parlament haben die Instrumente zur Eingliederung (siehe Kasten) gezielt ausgebaut, insbesondere die Möglichkeiten zur Frühintervention mit der 5. IVG-Revision 2008. Ziel ist, bei gesundheitlichen Problemen frühzeitig reagieren zu können, solange eine Person noch im Arbeitsprozess drin ist. Dann ist die Chance am grössten, eine Invalidität zu verhindern.

Für Versicherte mit psychischen Erkrankungen oder anderen chronisch verlaufenden Leiden, bei denen unter Umständen eine rasche Integration aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, wurden mit der Einführung (2008) und dem späteren Ausbau (2022) der Integrationsmassnahmen wirksame Instrumente geschaffen.

Diese verstärkte Ausrichtung auf die berufliche Eingliederung zeigt Wirkung. Die Zahl der Personen, die an Eingliederungsmassnahmen teilgenommen haben, hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen: 2023 waren es über 55 800 Personen, dreimal mehr als 2008. Die Kosten haben sich im selben Zeitraum verdoppelt. Sie beliefen sich 2023 auf 886 Millionen Franken.

Auftrag der IV: Erwerbsfähigkeit wieder herstellen
Rund 41 500 Personen haben 2023 den beruflichen Eingliederungsprozess abgeschlossen. Davon konnten 45 Prozent mit einer Anstellung im ersten Arbeitsmarkt integriert werden, weitere 15 Prozent sind wieder erwerbsfähig für den ersten Arbeitsmarkt, aber noch ohne Anstellung. Bei rund 38 Prozent war eine berufliche Eingliederung aus diversen Gründen nicht oder noch nicht möglich.

Situation ein Jahr nach Abschluss
Das Monitoring der IV macht auch Angaben dazu, wie die Situation der Personen ein Jahr nach Abschluss der Massnahme aussieht. 2021 haben rund 21 000 Personen eine berufliche Eingliederung abgeschlossen. Davon konnten ein Jahr später 55 Prozent ein Einkommen erzielen.

Hauptursache: psychische Krankheiten
Insgesamt waren 2023 in etwas mehr als der Hälfte der Fälle der Beziehenden von beruflichen Eingliederungsmassnahmen (53 %) psychische Krankheiten die Invaliditätsursache, gefolgt von Krankheiten der Knochen und Bewegungsorgane (16 %), Geburtsgebrechen (11 %) und Unfällen (9 %).

Neue Daten
Mit der Weiterentwicklung der IV wurde 2022 auch die Datenerfassung für die berufliche Eingliederung überarbeitet. Diese erlaubt ein weitergehendes Monitoring, das der Steuerung und Aufsicht der IV dient: Neu werden unter anderem der Durchführungsort erhoben, etwa im ersten Arbeitsmarkt, in anderen Angeboten (z.B. Schule), in geschützten Institutionen oder als Kombination. Erhoben wird neu auch das Resultat des Eingliederungsprozesses. Eine umfassende Evaluation der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung kann allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Hierzu laufen verschiedene Studien.

Die berufliche Eingliederung durch die IV
Es gibt vier Gruppen von beruflichen Eingliederungsmassnahmen: 1. Beratung und Begleitung: Im Rahmen der Fallführung berät und begleitet die IV-Stelle die versicherte Person und gegebenenfalls ihren Arbeitgeber. 2. Frühinterventionsmassnahmen: Anpassungen des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, sozial-berufliche Rehabilitationsmassnahmen, Beschäftigungsmassnahmen, Beratung und Begleitung 3. Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung 4. Berufliche Massnahmen: Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung, Umschulung, Arbeitsvermittlung, Arbeitsversuch, Personalverleih, Einarbeitungszuschuss, Entschädigung für Beitragserhöhungen und Kapitalhilfe


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