Behindertengerechte Bahnhöfe für 80 Prozent aller Reisenden


Bundesamt für Verkehr BAV

21.06.2024, Bern - Ende 2023 lief die Frist zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes bei den Bahnhöfen und Bahn-Haltestellen ab. Zu diesem Zeitpunkt waren 1'089 der total 1'800 Stationen für Menschen mit Beeinträchtigung autonom benutzbar – 97 mehr als ein Jahr zuvor. Da die grösseren Bahnhöfe prioritär angepasst wurden, profitierten per Ende letzten Jahres 80 Prozent aller Reisenden von behindertengerechten Umbauten. Das zeigt der neue Standbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV).



Bis Ende 2023 mussten die Bahnen ihre Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) anpassen, soweit solche Anpassungen verhältnismässig sind. Das BAV hat 2017 das «Umsetzungsprogramm BehiG» gestartet, um sie bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen.

Die Bahnen haben das gesetzliche Ziel nicht in allen Fällen erreicht. Das BAV begleitet sie weiter, um die Verzögerungen möglichst gering zu halten. Mit der Aufstockung des Zahlungsrahmens für Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur in den Jahren 2025-28 stellt das BAV sicher, dass die baureifen BehiG-Projekte der Bahnen umgesetzt werden können (vgl. Medienmitteilung vom 15.05.2024).

Gemäss aktueller Planung der Bahnen werden bis Ende 2027 weitere 217 Bahnhöfe baulich angepasst sein. Damit wird sich der Anteil der Passagiere, die grösstenteils autonom und spontan reisen können, auf 87 Prozent erhöhen. Bei 323 Bahnhöfen oder Eisenbahn-Haltestellen können die Anpassungen trotz mehrfacher Intervention des BAV erst später umgesetzt werden.

Bei rund 160 Bahnhöfen bzw. Eisenbahn-Haltestellen ist eine bauliche Anpassung unverhältnismässig, weil unter anderem das Passagieraufkommen im Verhältnis zu den Kosten nur sehr klein ist und kein besonderer Bedarf von Menschen mit Beeinträchtigung besteht. Die Bahnen sind aber verpflichtet, wenn nötig Hilfestellung durch Personal anzubieten.


Medienkontakt:
Bundesamt für Verkehr
Medienstelle
+41 (0)58 462 36 43
presse@bav.admin.ch

Kontakt:
Bundesamt für Verkehr BAV
3003 Bern

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung