Armee verlängert Katastrophenhilfe im Kanton Tessin

22.07.2024, Bern - Die Schweizer Armee verlängert den Einsatz zur militärischen Katastrophen-hilfe im Kanton Tessin bis am 28. Juli, um den Bau der Unterstützungsbrücke in Cevio abschliessen zu können und bei der Wiedererstellung wichtiger Infrastrukturen im Val Bavona und im Val Lavizzara zu unterstützen. Darüber hinausgehende Begehren des Kantons Tessin werden – wie auch im Kanton Wallis – unter den Bedingungen der Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM) geprüft.
Weil der Assistenzdienst zur militärischen Katastrophenhilfe länger als drei Wochen dauert, wird der Bundesrat den Armeeinsatz wie im Militärgesetz, Artikel 70, verlangt der Bundesversammlung in der nächsten Session nachträglich zur Genehmigung unterbreiten.
VUM-Leistungen sind kein Assistenzdienst
Die Armee folgt damit den Bestimmungen der Verordnung über die militärische Katastrophenhilfe im Inland, welche den Truppeneinsatz auf die Existenzsicherung begrenzt und weitergehende Aufräumungs- oder Instandstellungsarbeiten ausdrücklich ausschliesst. Weitergehende Anträge der Kantone werden deshalb unter den Bestimmungen der Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM) geprüft.
Anders als militärische Katastrophenhilfe sind Leistungen im Rahmen der VUM kein Assistenzdienst. Sie hängen unter anderem von der Verfügbarkeit von Truppen ab, schliessen eine Konkurrenzierung von privaten Leistungserbringern aus, setzen im besten Fall einen Ausbildungsnutzen für die Truppe voraus und haben für den Leistungsbezüger unter Umständen Kostenfolgen.
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Urs Müller
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