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Fernmeldeüberwachung: Neue Parameter zur 5G-Technologie


Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

20.08.2024, Der Vorsteher des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Beat Jans, hat am 19. August 2024 beschlossen, die revidierte Verordnung über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF) auf den 1. Oktober 2024 in Kraft zu setzen. Diese wird den neuen internationalen Standards des Europäischen Instituts für Telekommunikation (ETSI) angepasst.



Die Verordnungsänderung betrifft die Anforderungen an die technischen Schnittstellen der Systeme hinsichtlich der Überwachung von 5G-Mobilfunkdiensten. Die Anpassungen haben die Aktualisierung der Standort- und Positionsparameter zum Gegenstand. Damit soll die Umsetzung von Auskunftsgesuchen, Echtzeit- und rückwirkenden Überwachungen weiterhin gewährleistet bleiben.

Weil sich die Telekommunikationstechnologien laufend entwickeln, müssen die internationalen Standards und damit die nationalen Rechtsgrundlagen regelmässig angepasst werden. Massgebend für die Anpassung der Schweizerischen Rechtsgrundlagen betreffend die Überwachung des Fernmeldeverkehrs an die technologischen Entwicklungen sind die Standards des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI). Die rubrizierte Verordnung und ihre Anhänge müssen daher regelmässig revidiert und angepasst werden. Dies schafft für die Mitwirkungspflichtigen die notwendige Rechtssicherheit zur Umsetzung der von den Strafverfolgungsbehörden und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) angeordneten Überwachungsmassnahmen.


Medienkontakt:
Jean-Louis Biberstein (Stv. Leiter Dienst ÜPF, Leiter Recht & Controlling)
Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr
T +41 58 462 26 27

Kontakt:
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundeshaus West
3003 Bern

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