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Flüge zur Überprüfung von Piloten sollen auf Simulatoren stattfinden


Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

30.09.2024, Bern - In der kommerziellen Luftfahrt und in Flugzeugen mit mehreren Pilotinnen und Piloten kommen Flugsimulatoren seit rund 50 Jahren zum Einsatz. Neu sollen auch Flüge zur Überprüfung der fliegerischen Kompetenzen von Pilotinnen und Piloten in Helikoptern und komplexen Flugzeugen der Kategorie Single Pilot Aircraft auf Simulatoren stattfinden. Der Vorteil von Prüfungen und Trainings auf Simulatoren: Sie sind sicherer, günstiger und umweltfreundlicher als herkömmliche Methoden.


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In der Schweiz stehen heute mehrere zertifizierte Helikopter- und ein PC-12-Simulator für Trainings und Checks zur Verfügung; weitere sollen folgen. Bei einem Checkflug überprüfen vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zertifizierte Personen das fliegerische Können der Pilotinnen und Piloten. Das BAZL schreibt ab 1. Oktober 2024 vor, dass Checkflüge bei komplexen Flugzeugen der Kategorie Single Pilot Aircraft – das sind Flugzeuge mit nur einem Piloten im Cockpit – neu auf Flugsimulatoren absolviert werden müssen, sofern diese verfügbar sind. Das Gleiche gilt für Single-Pilot-Helikopter ab dem 1. Juni 2025. Die Begründung: Das Risiko eines Unfalls mit hohen Folgekosten entfällt, und die Kosten eines Simulators sind bedeutend tiefer als eine Überprüfung im Helikopter oder Flugzeug. Zudem kommt es weder zu Lärm- noch zu Schadstoffemissionen.

Moderne Simulatoren bilden verschiedenste Szenarien für den Sicht- und Instrumentenflug wirklichkeitsgetreu ab; vom Ausfall eines Triebwerks über technische Störungen der Avionik bis hin zur Notlandung. Solche Simulatoren sind heute fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung von Berufspilotinnen und -piloten.

Bei Helikoptern und komplexen sowie hochleistungsfähigen Luftfahrzeugen der Kategorie Single Pilot Aircraft sah die Situation bislang anders aus. Zwar gibt es seit 2011 eine europaweite gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Checks und Prüfungen auf Simulatoren. Sie kamen aber – auch, weil zu wenige Geräte zur Verfügung standen – nur selten zum Einsatz.


Medienkontakt:
Kommunikation BAZL
Telefon: +41 58 464 72 87

Kontakt:
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Papiermühlestrasse 172
3063 Ittigen

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