Zulassungsbeschränkungen für Ärztinnen und Ärzte: Revision der Versorgungsgrade

17.10.2024, Seit dem 1. Juli 2021 verfügen die Kantone über ein Instrument zur Beschränkung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) praktizieren. Durch die Festlegung von Höchstzahlen können sie eine Überversorgung mit Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich verhindern und das Kostenwachstum dämpfen. Die zur Bestimmung dieser Höchstzahlen herangezogenen Versorgungsgrade wurden gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren verbessert, damit sie noch verlässlicher werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat dazu die Verordnung über die Festlegung der Versorgungsgrade revidiert und ihr Inkrafttreten auf den 1. Juli 2025 festgesetzt.
Um die Verlässlichkeit und Präzision dieses Instruments zu verbessern, müssen die Versorgungsgrade regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Dasselbe gilt für die von den Kantonen festgelegten Höchstzahlen. Entsprechend den Empfehlungen des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) und des Forschungsinstituts BSS wurden die ersten, vom EDI im November 2022 veröffentlichten Versorgungsgrade überprüft und die entsprechende Berechnungsmethode angepasst.
Die Arbeiten zur erneuten Prüfung im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit wurden von einer Begleitgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern einiger Kantone sowie der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) unterstützt. Alle Kantone sowie die Verbände der Versicherer und Leistungserbringer wurden auch regelmässig in die Arbeiten einbezogen. Die neuen aktualisierten Versorgungsgrade gelten ab dem 1. Juli 2025.
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