Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur neuen Verordnung über das militärische Gesundheitswesen

30.10.2024, Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2024 das Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über das militärische Gesundheitswesen eröffnet. Die neue Verordnung soll die Einzelheiten im Zusammenhang mit dem militärischen Gesundheitswesen einheitlich regeln und Lücken schliessen, beispielsweise betreffend die schweizweite Berufsausübung von militärischen Medizinalpersonen. Die Verordnung über das militärische Gesundheitswesen soll das Äquivalent zu den kantonalen, für den zivilen Bereich geltenden Gesundheits-, Spital- und Heilmittelerlassen darstellen.
Im Rahmen der Revision des Militärgesetzes wurde per 1. Januar 2023 eine spezifische Rechtsgrundlage für das militärische Gesundheitswesen geschaffen. Nun hat der Bundesrat die Vernehmlassung für die neue Verordnung über das militärische Gesundheitswesen eröffnet. Diese soll das militärische Gesundheitswesen schweizweit einheitlich regeln und den Besonderheiten und Bedürfnissen der Armee spezifisch Rechnung tragen. Regelungsbedarf besteht insbesondere in den Bereichen Berufsausübung der militärischen Medizinalpersonen und Gesundheitsfachpersonen, Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten, Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln, Leistungserbringung in Zusammenarbeit mit Einrichtungen des zivilen Gesundheitswesens und Informationsaustausch über die gesamte Behandlungskette.
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