Logoregister

33 an die Bedürfnisse der Wirtschaft angepasste oder neue Berufe


Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

16.01.2025, Die Angebote der Berufsbildung werden fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst. 2024 hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) insgesamt 33 neue oder revidierte Berufe genehmigt und erlassen: 13 in der beruflichen Grundbildung und 20 in der höheren Berufsbildung. Zudem wurden 8 Berufe in der höheren Berufsbildung aufgehoben. So gibt es ab 2025 neu die Berufe Praktikerin / Praktiker Systemgastronomie EBA sowie Spezialistin/Spezialist Orthopädieschuhtechnik mit eidgenössischem Fachausweis. Nicht mehr ausgebildet werden hingegen unter anderem Geigenbaumeisterinnen/-meister und Steinbildhauermeisterin/-meister..


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In der Schweiz sind die Organisationen der Arbeitswelt Träger der Berufe und damit verantwortlich für die Bildungsinhalte. Auslöser für neue Berufe sind wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen und die damit verbundenen Bedürfnisse der Wirtschaft nach entsprechenden Fachkräften. Lernende des neuen Berufes Praktikerin / Praktiker Systemgastronomie EBA arbeiten in Unternehmen, die mehrere Restaurants nach einem für den Betrieb typischen und standardisierten Gastronomiekonzept betreiben. Beispiele dafür sind Restaurantketten, Restaurants in Betrieben und Institutionen sowie Take-aways. Spezialistinnen und Spezialisten Orthopädieschuhtechnik leiten Werkstätten, die Orthopädieschuhe herstellen. Sie verteilen die Aufgaben, kommunizieren mit der Kundschaft und schulen Mitarbeitende. Mit ihrem Fachwissen in Anatomie und Pathologie stellen sie Orthopädieschuhe her, die den Anforderungen der Kundschaft entsprechen.

Der Bund, namentlich das SBFI, ist verantwortlich für den Erlass der Verordnungen über die berufliche Grundbildung, die Genehmigung der Prüfungsordnungen eidgenössischer Berufsprüfungen (BP) und eidgenössischer höherer Fachprüfungen (HFP) und der Rahmenlehrpläne für Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HF) sowie für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der Höheren Fachschulen. Während in der beruflichen Grundbildung die Kantone für die Umsetzung und den Vollzug zuständig sind, sind es in der höheren Berufsbildung die Organisationen der Arbeitswelt beziehungsweise die Höheren Fachschulen.

Vor diesem Hintergrund werden alle beruflichen Grundbildungen mindestens alle fünf Jahre im Hinblick auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Auch die Bildungsangebote und Abschlüsse der höheren Berufsbildung werden regelmässig überprüft und an neue Entwicklungen angepasst. Diese Entwicklungen können auch zur Aufhebung von Berufen führen, wenn die entsprechenden Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr benötigt werden.


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