Auswertung elektronischer Datenträger von Asylsuchenden startet am 1. April

25.03.2025, Bern-Wabern - Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann elektronische Datenträger von Asylsuchenden ab dem 1. April 2025 auswerten. Die notwendigen Anpassungen im Asylgesetz und in den dazu gehörigen Verordnungen, welche der Bundesrat im Mai 2024 verabschiedet hat, treten an diesem Datum in Kraft. Eine Auswertung wird vorgenommen, wenn sich die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg von Asylsuchenden nicht auf andere Weise feststellen lässt.
Fachspezialistinnen und -spezialisten des SEM sichten die Daten zunächst im Rahmen einer dreimonatigen Testphase in den beiden Bundesasylzentren in Basel und Chiasso. Die Einführung in allen Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion ist nach einer Evaluation der Testphase vorgesehen.
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