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Auswertung elektronischer Datenträger von Asylsuchenden startet am 1. April


Staatssekretariat für Migration SEM

25.03.2025, Bern-Wabern - Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann elektronische Datenträger von Asylsuchenden ab dem 1. April 2025 auswerten. Die notwendigen Anpassungen im Asylgesetz und in den dazu gehörigen Verordnungen, welche der Bundesrat im Mai 2024 verabschiedet hat, treten an diesem Datum in Kraft. Eine Auswertung wird vorgenommen, wenn sich die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg von Asylsuchenden nicht auf andere Weise feststellen lässt.


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Bei rund 50 Prozent der Asylsuchenden kann die Identität gemäss bisherigen Erfahrungen nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Um deren Identität, Nationalität oder Reiseweg zu bestimmen, kann das SEM ab dem 1. April 2025 Daten aus Mobiltelefonen, Computern und anderen Datenträgern von Asylsuchenden auswerten. Die Asylsuchenden sind im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht und beim Vollzug der Wegweisung verpflichtet, eine Bearbeitung der Personendaten auf ihren elektronischen Datenträgern zuzulassen. Allerdings muss das SEM in jedem Einzelfall vorgängig prüfen, ob die Auswertung notwendig und verhältnismässig ist.

Fachspezialistinnen und -spezialisten des SEM sichten die Daten zunächst im Rahmen einer dreimonatigen Testphase in den beiden Bundesasylzentren in Basel und Chiasso. Die Einführung in allen Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion ist nach einer Evaluation der Testphase vorgesehen.


Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch

Kontakt:
Staatssekretariat für Migration SEM
Quellenweg 6
3003 Wabern

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