3. Rhonekorrektion: Bundesrat gibt Verpflichtungskredit für Chablais und Rhonedelta frei


Bundesamt für Umwelt BAFU

21.05.2025, Bern - Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 einen Verpflichtungskredit von 306 Millionen Franken für die 3. Rhonekorrektion freigegeben. Damit sollen prioritäre Massnahmen im Chablais und im Rhonedelta zum Schutz vor Überschwemmungen finanziert werden. Das Parlament hatte diese Mittel 2019 im Rahmen der Genehmigung des Gesamtkredits bewilligt.


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Als Teil der zweiten Etappe der 3. Rhonekorrektion sind im Chablais und im Rhonedelta prioritäre Massnahmen baulicher Natur geplant. Am 21. Mai 2025 hat der Bundesrat den Verpflichtungskredit von 306 Millionen Franken als Beitrag des Bundes an die Gesamtkosten dieser Massnahmen freigegeben.

Massnahmen zum Schutz vor Überschwemmung und zur Revitalisierung

Im Chablais sind verschiedene Arbeiten zwischen Bex-Massongex und Yvorne-Vouvry geplant. Auf der Länge von 15 Kilometern wird die Rhone aufgeweitet, und es werden Dämme neu gebaut bzw. bestehende Dämme wie auch Ufer verstärkt. Das Ziel ist es, die Rhone-Ebene im Chablais vor Überschwemmungen zu schützen. Der potenzielle Schaden bei einem Hochwasser in diesem Gebiet wird auf 2 Milliarden Franken geschätzt. Die Kosten dieser prioritären Massnahmen sollen gemäss aktueller Planung bei 549 Millionen Franken liegen.

Weitere Massnahmen sind im Rhonedelta auf den letzten 1,63 Kilometern des Flusses vor der Mündung in den Genfersee geplant. Dabei soll das Auengebiet von Grangettes revitalisiert werden. Es handelt sich um eine ökologische Aufwertung. Die Kosten dieser Massnahmen im Rhonedelta sollen sich gemäss aktueller Planung auf 61 Millionen Franken belaufen.

Die ersten Massnahmen im Chablais und im Rhonedelta sollen die Kantone Wallis und Waadt als Bauherren der 3. Rhonekorrektion noch dieses Jahr planrechtlich bewilligen. Die Realisierung ist ab 2025 bis 2048 vorgesehen.

Kasten

Die 3. Rhonekorrektion ist das grösste Hochwasserschutzprojekt der Schweiz. Sie erstreckt sich über 162 Kilometer, von der Quelle der Rhone bis zur Mündung in den Genfersee. Die Massnahmen sollen Hochwasserschäden in der Höhe von insgesamt schätzungsweise 10 Milliarden Franken verhindern. Zudem soll die Rhone revitalisiert werden.

Da es sich um ein ausserordentlich grosses Projekt handelt, wird die Unterstützung des Bundes gemäss Wasserbaugesetz mit einem separaten Verpflichtungskredit sichergestellt. Das Parlament hatte Ende 2019 den Gesamtkredit für die zweite Etappe der 3. Rhonekorrektion (2020 bis 2039) von insgesamt 1022 Millionen Franken genehmigt. Der Gesamtkredit besteht aus sieben Verpflichtungskrediten. Über die Freigabe der Verpflichtungskredite entscheidet der Bundesrat.


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