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Brandprävention: Jura will Pyrotechnik in öffentlichen Einrichtungen verbieten


21.01.2026, Um die Risiken nach dem tragischen Ereignis vom 1. Januar im Wallis so weit wie möglich zu reduzieren, hat die jurassische Regierung an ihrer ersten ordentlichen Sitzung der neuen Legislatur gemeinsam mit der Leitung der ECA Jura eine Standortbestimmung zu den aktuell im Kanton umgesetzten Massnahmen der Brandprävention vorgenommen. Zudem hat sie beschlossen, die rechtlichen Grundlagen anzupassen, um pyrotechnische Gegenstände in öffentlichen Einrichtungen zu verbieten. Die Exekutive legt dabei auch Wert darauf, die Abläufe und Verantwortlichkeiten aller beteiligten Partner klar in Erinnerung zu rufen.



Wie andere Kantone auch, will die jurassische Regierung den Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen in öffentlichen Einrichtungen, die dem Gastgewerbegesetz unterstehen, sowie in Räumlichkeiten für Veranstaltungen, die dem Gesetz über Aufführungen und Vergnügungen unterliegen, untersagen. Entsprechende Änderungsentwürfe zur Gastgewerbeverordnung sowie zur Verordnung über Aufführungen und Vergnügungen werden ihr in Kürze vorgelegt.

Weiter schlägt die Regierung die Durchführung eines runden Tisches vor, um aus der Tragödie von Crans-Montana Lehren zu ziehen. Daran sollen die ECA Jura, das Amt für Wirtschaft und Arbeit (SEE), Gastrojura, der Jurassische Gemeindeverband sowie weitere betroffene Partner teilnehmen.

Im Bereich des Brandschutzes sind die Aufgaben der ECA Jura im Gesetz über den Schutz vor Bränden und Naturgefahren festgelegt. Es ist Aufgabe der ECA, die in Baugesuchen vorgesehenen Brandschutzmassnahmen zu prüfen, Abnahmekontrollen nach Abschluss der Bauarbeiten durchzuführen, periodische Kontrollen vorzunehmen, die Ausbildung der für die Festlegung der Schutzmassnahmen zuständigen Organe sicherzustellen und die Kontrollen auszuführen. Präventionsaufgaben sind nicht an die Gemeinden delegiert. Diese müssen jedoch bei öffentlichen Veranstaltungen (Shows, Konzerte usw.) sicherstellen, dass die Brandschutzmassnahmen eingehalten werden. Die ECA Jura und das SEE haben beschlossen, Gemeinden und Betreiber öffentlicher Einrichtungen schriftlich über die jeweiligen Abläufe und Verantwortlichkeiten zu informieren.

Die jurassische Regierung würdigt die umfangreiche Arbeit der ECA Jura im Bereich der Prävention. Diese führt jährlich rund 1’000 Kontrollen durch (Bauabnahmen, periodische und administrative Kontrollen, besondere Anlagen), einschliesslich der Einforderung von Berichten, die für die Erteilung einer Betriebsbewilligung erforderlich sind.

Zahlreiche Informationen zu Vorschriften und Schutzmassnahmen finden sich auf der Website www.eca-jura.ch für Privatpersonen, Fachleute und Gemeinden.

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Kontakt:
Kantonale Verwaltung Jura

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