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Einführung des neuen ambulanten Arzttarifs: Regierungsrat setzt Arbeitstarif für die Spitäler fest


16.02.2026, Da sich die Spitäler und die Krankenversicherer nicht auf einen Taxpunktwert für den neuen ambulanten Arzttarif einigen konnten, legt der Regierungsrat einen Arbeitstarif fest. Aufgrund des Grundsatzes der Kostenneutralität lehnt er eine Erhöhung des Taxpunktwerts ab. Der Regierungsrat verfolgt jedoch das Ziel, im Rahmen des Rahmenkonzepts «Gesundheit BL 2030» die Ambulantisierung voranzutreiben und entsprechende Anreizmodelle zu entwickeln.


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Seit dem 1. Januar 2026 werden ambulante ärztliche Leistungen in der Schweiz neu über die Tarifstruktur TARDOC sowie über Ambulante Pauschalen abgerechnet. Dieses Tarifsystem ersetzt den bisherigen Einzelleistungstarif TARMED. Für die Überführung vom bisherigen Tarif in das neue System gilt grundsätzlich das Prinzip der Kostenneutralität. Dies bedeutet, dass der Tarifwechsel nicht zu Mehrkosten führen darf.

Da sich die Spitäler im Kanton Basel-Landschaft mit den Krankenversicherern nicht auf einen Taxpunktwert für den neuen Arzttarif einigen konnten, haben sie dem Regierungsrat beantragt, einen Arbeitstarif festzusetzen und dabei den Taxpunktwert von bisher Fr. 0.91 auf neu Fr. 0.95 zu erhöhen.

Der Regierungsrat anerkennt, dass das in den Anträgen vorgebrachte Argument der aufgelaufenen Teuerung grundsätzlich nachvollziehbar ist. Dabei ist jedoch festzuhalten, dass die Teuerung alle Leistungserbringer betrifft – sowohl die Spitäler als auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Offen bleibt zudem, in welchem Umfang diese Mehrbelastung durch andere Massnahmen, etwa durch Produktivitätssteigerungen infolge von Digitalisierung oder Prozessoptimierungen, kompensiert werden kann.

Gleichzeitig ist dem Regierungsrat bewusst, dass die heutigen ambulanten Tarife in den Spitälern zu einer strukturellen Unterfinanzierung führen können. Um die angestrebte ambulante Transformation wirksam zu fördern, soll sie künftig auch besser abgegolten werden. Dazu sind neue finanzielle Anreize erforderlich. Deshalb verfolgt der Regierungsrat im Rahmen der Strategie «Gesundheit BL 2030» das Ziel, die Ambulantisierung gezielt voranzutreiben.

Vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten zur Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung sowie der einzuhaltenden Kostenneutralität bei der Einführung des neuen ambulanten Arzttarifs hat der Regierungsrat beschlossen, den Antrag der Spitäler auf eine Tariferhöhung abzulehnen. Als Arbeitstarif wird der bisher geltende Taxpunktwert von Fr. 0.91 festgesetzt.

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Kontakt:
Kantonale Verwaltung Basel Land

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