Staats- und Jugendanwaltschaft: Wohnsitzpflicht wird aufgehoben 17. Februar 2026
20.02.2026, Regierungsratssitzung 18. Februar 2026 • Die Verordnung über die Geschäftsführung und Organisation der Staats- und Jugendanwaltschaft wird geändert. Damit entfällt für Staats- und Jugendanwältinnen sowie - anwälte die bisherige Wohnsitzpflicht im Kanton.
Mit der Anpassung setzt der Regierungsrat eine Empfehlung der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission und des Landrates um. Die Geschäftsprüfungskommission hielt in ihrem Bericht vom 18. Juni 2024 zur Sonderprüfung «Staats- und Jugendanwaltschaft» fest, dass die Wohnsitzpflicht die Personalgewinnung erschwert, und empfahl eine Änderung der Verordnung.
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