Neue Anforderungen bei landwirtschaftlichen Investitionshilfen
27.04.2026, Departement Volkswirtschaft und Inneres: Die Kommission für Strukturverbesserungen und Betriebshilfen in der Landwirtschaft beschliesst strengere Anforderungen an die Vergabe von Krediten und Beiträgen. Damit sollen die knappen Mittel gezielter für die Steigerung der Wertschöpfung der Glarner Landwirtschaftsbetriebe eingesetzt werden.
Gesuche, die nach dem 30. Juni 2026 eingereicht werden, müssen konkrete Kriterien zur betriebswirtschaftlichen Erfahrung, zur Wirtschaftlichkeit der Betriebe sowie zur Finanzier- und Tragbarkeit des Projekts erfüllen. Eine entsprechende Richtlinie enthält die Details.
Weiter hat die KSV, basierend auf den Empfehlungen des Bundes, Massnahmen zur Erhaltung der Liquidität im sogenannten Fonds de Roulement beschlossen. Mit dem Fonds de Roulement werden die Rückzahlungen von Investitionskrediten und Betriebshilfedarlehen laufend für neue Kredite eingesetzt. Die Massnahmen sind notwendig, weil gegenwärtig die zugesicherten Kredite die Rückzahlungen übersteigen. Mit einer Kürzung der Kredite, mit verkürzten Laufzeiten und mit dem Verzicht auf Unterstützung von Landerwerb will die KSV der fehlenden Liquidität entgegenwirken. Diese Massnahmen stellen sicher, dass Kreditgesuche ohne zusätzliche Wartefristen behandelt werden können.
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Susanne Konrad, Landwirtschaftliche Fachspezialistin: 055 646 66 42 I susanne.konrad@gl.ch
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