Regierungsrat empfiehlt Verfassungsinitiative «Minimalprinzip für Ersatzregelungen» zur Ablehnung
28.05.2026, Nach geltendem Recht erarbeitet der Regierungsrat notwendige Entwürfe für Ersatzregelungen, wenn kantonale Erlasse gerichtlich aufgehoben werden. Die mit der Initiative vorgesehene Handlungspflicht des Regierungsrats würde lediglich auf Verfassungsstufe festschreiben, was ohnehin umgesetzt wird. Zudem hätte die Initiative nur in den seltenen Fällen einer abstrakten Normenkontrolle vor Bundesgericht eine praktische Auswirkung. Sie ist unklar formuliert und würde zu mehr administrativem Aufwand führen.
Der Regierungsrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, da er dem Landrat bereits nach geltendem Recht notwendige Ersatzregelungen vorschlägt. Die neue Verfassungsbestimmung würde zudem nur im Fall einer abstrakten Normenkontrolle vor Bundesgericht zur Anwendung gelangen, was in der Praxis sehr selten vorkommt. Da mit der Annahme der Initiative weitergehende politische Anliegen zwingend in einer separaten Vorlage eingebracht werden müssen, schafft sie einen erhöhten Aufwand sowohl für den Regierungsrat als auch den Landrat. Insgesamt erscheint die Initiative weder zweckmässig noch verhältnismässig.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Regierungsrat die Initiative zur Ablehnung.
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