Einführung eines Berufsbildungsfonds Schaffhausen – Startschuss für Vernehmlassung


26.06.2026, Der Regierungsrat hat den Entwurf der Vorlage zur Einführung eines Berufsbildungsfonds Schaffhausen zur Vernehmlassung freigegeben.



Am 25. September 2023 wurde im Kantonsrat ein Postulat eingereicht mit dem Titel «Unterstützung von Unternehmungen, welche Berufslehren anbieten». Darin gefordert wird im Kern die Unterstützung von ausbildenden Betrieben respektive von Lehrbetrieben. Die Unterstützung der Betriebe könne sich dabei sowohl auf fiskalische Anreize, finanzielle Unterstützungen oder gegebenenfalls weitere Massnahmen beziehen. Der Kantonsrat hat dieses Postulat an seiner Sitzung vom 3. März 2025 mit 56 : 1 Stimmen (1 Enthaltung) für erheblich erklärt. Das Prüfen eines solchen Fonds ist zudem Teil der Legislatur-Ziele der Regierung sowie eine strategische Massnahme aus der «Strategie Berufsbildung Schaffhausen». Diese greift auch ein Anliegen aus dem RSE-Projekt «Handlungsanalyse Fachkräftemangel»0F[1] auf, der Regionalen Standortentwicklung aus dem Jahr 2022. Kern dieses RSE-Projekts bildeten drei Massnahmen, eine davon lautete «Berufsbildungsfonds».

Die Dienststelle Berufsbildung und Berufsberatung des Erziehungsdepartements hat ein Konzept für einen Berufsbildungsfonds erarbeitet, unter Einbezug von Vertretungen der Industrievereinigung Schaffhausen IVS, des Kantonalen Gewerbeverbands KGV und weiteren Akteuren, die unter anderem hinter dem erwähnten RSE-Projekt stehen. Ferner wurden Berufsbildungsfonds aus anderen Kantonen geprüft und in die Analyse einbezogen.

Als wirksame Lösung schlägt der Regierungsrat die Einführung eines kantonalen Berufsbildungsfonds vor. Ein solcher branchenübergreifender Berufsbildungsfonds soll durch einen Beitrag aller Betriebe in Höhe von 1.6 Promille der AHV-pflichtigen Lohnsumme finanziert werden und jährliche Einnahmen von rund 5.6 Millionen Franken generieren. Aus dem Berufsbildungsfonds würden insbesondere die Kosten für überbetriebliche Kurse rückerstattet, die Raum- und Materialkosten der Qualifikationsverfahren übernommen sowie Berufsbildner-Kurse finanziell unterstützt. Ergänzend könnten Projekte zur Weiterentwicklung der Berufsbildung gefördert werden. Die Organisation des Fonds wäre schlank ausgestaltet. Die Beitragserhebung würde über die kantonale Ausgleichskasse erfolgen. Nach einer einmaligen Anschubfinanzierung wäre der Fonds für den Kanton kostenneutral.

Insgesamt würde der Berufsbildungsfonds aus Sicht des Regierungsrats einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Lehrbetriebe leisten, die Solidarität zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Unternehmen stärken und zur Sicherung und zum Ausbau des Lehrstellenangebots beitragen.

Dauer der Vernehmlassung
Der Entwurf der Vorlage geht bis zum 30. September 2026 bei den Parteien, Vertretungen aus Wirtschaft und Gewerbe, Branchenverbänden und Betrieben sowie weiteren Akteuren, insbesondere aus der Berufsbildung, in die Vernehmlassung. Diese wird über die «E-Mitwirkung» durchgeführt.

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Kontakt:
Kantonale Verwaltung Schaffhausen

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