Einführung eines Berufsbildungsfonds Schaffhausen – Startschuss für Vernehmlassung
26.06.2026, Der Regierungsrat hat den Entwurf der Vorlage zur Einführung eines Berufsbildungsfonds Schaffhausen zur Vernehmlassung freigegeben.
Die Dienststelle Berufsbildung und Berufsberatung des Erziehungsdepartements hat ein Konzept für einen Berufsbildungsfonds erarbeitet, unter Einbezug von Vertretungen der Industrievereinigung Schaffhausen IVS, des Kantonalen Gewerbeverbands KGV und weiteren Akteuren, die unter anderem hinter dem erwähnten RSE-Projekt stehen. Ferner wurden Berufsbildungsfonds aus anderen Kantonen geprüft und in die Analyse einbezogen.
Als wirksame Lösung schlägt der Regierungsrat die Einführung eines kantonalen Berufsbildungsfonds vor. Ein solcher branchenübergreifender Berufsbildungsfonds soll durch einen Beitrag aller Betriebe in Höhe von 1.6 Promille der AHV-pflichtigen Lohnsumme finanziert werden und jährliche Einnahmen von rund 5.6 Millionen Franken generieren. Aus dem Berufsbildungsfonds würden insbesondere die Kosten für überbetriebliche Kurse rückerstattet, die Raum- und Materialkosten der Qualifikationsverfahren übernommen sowie Berufsbildner-Kurse finanziell unterstützt. Ergänzend könnten Projekte zur Weiterentwicklung der Berufsbildung gefördert werden. Die Organisation des Fonds wäre schlank ausgestaltet. Die Beitragserhebung würde über die kantonale Ausgleichskasse erfolgen. Nach einer einmaligen Anschubfinanzierung wäre der Fonds für den Kanton kostenneutral.
Insgesamt würde der Berufsbildungsfonds aus Sicht des Regierungsrats einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Lehrbetriebe leisten, die Solidarität zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Unternehmen stärken und zur Sicherung und zum Ausbau des Lehrstellenangebots beitragen.
Dauer der Vernehmlassung
Der Entwurf der Vorlage geht bis zum 30. September 2026 bei den Parteien, Vertretungen aus Wirtschaft und Gewerbe, Branchenverbänden und Betrieben sowie weiteren Akteuren, insbesondere aus der Berufsbildung, in die Vernehmlassung. Diese wird über die «E-Mitwirkung» durchgeführt.
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