Absolutes Feuerwerksverbot im Kanton Appenzell Ausserrhoden


23.07.2026, Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt ab Mittwoch, 22. Juli, 12 Uhr, ein absolutes Feuerwerks- und Kleinfeuerwerksverbot. Eine Entspannung der Lage durch intensivere Regenfälle ist nicht in Sicht. Bis auf Widerruf ist es im ganzen Kantonsgebiet auch weiterhin verboten, Feuer im Wald und Waldesnähe zu entfachen.


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Die aussergewöhnliche Trockenheit hat in den vergangenen Wochen zu einer erhöhten Brandgefahr geführt. Betroffen sind Wiesen, Felder und Wälder. Seit rund zwei Wochen gilt die Waldbrandgefahr Stufe 4 ("grosse Gefahr") und damit ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Eine Entspannung kann nur eine mehrtägige, intensive Regenperiode bringen. Eine solche ist derzeit nicht in Sicht. Angesichts der aktuellen Lage erlässt der Kanton ab Mittwoch, 22. Juli 2026, 12 Uhr, zusätzlich ein absolutes Feuerwerks- und Kleinfeuerwerksverbot.

Es ist auf dem gesamten Kantongebiet ab sofort verboten, Feuerwerk (Raketen, Vulkane, kleine Böller etc.), Laternen mit Kerzen, Himmelslaternen oder Höhenfeuer zu zünden. Zudem ist es im Wald und in Waldesnähe untersagt, Feuer jeglicher Art zu entfachen.Ausserhalb des Waldes ist der Gebrauch von Holzkohle-, Elektro- und Gasgrills mit der nötigen Vorsicht weiterhin erlaubt. Die Anwenderinnen und Anwender sind für einen sicheren Betrieb verantwortlich.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Verstösse können polizeilich geahndet werden. Im Schadensfall haften die Verursachenden. Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr und zu geltenden Präventionsmassnahmen sind auf www.ar.ch/waldbrandgefahr zu finden.


Medienkontakt:
T: +41 71 353 61 11
kantonskanzlei@ar.ch

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Kontakt:
Kantonale Verwaltung Appenzell Ausserrhoden

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