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Kanton Schaffhausen verfügt absolutes Feuerverbot im Freien


30.07.2026, Das anhaltend heisse und trockene Wetter, der Zustand des Waldes sowie die Wetterprognosen für die nächsten Tagen haben die Waldbrandgefahr im Kanton Schaffhausen weiter verschärft. Heute Mittwoch haben die zuständigen Fachstellen die Gefahrenstufe auf Stufe 5 (sehr grosse Gefahr) erhöht. Das Finanzdepartement hat aus diesem Grund ein absolutes Feuerverbot im Freien erlassen, welches am 30. Juli 2026 in Kraft tritt. Erlaubt bleiben Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.



Aufgrund der hohen Temperaturen sowie den ausbleibenden Niederschlägen spitzt sich die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton Schaffhausen weiter zu. Der Teilstab Trockenheit der Kantonalen Führungsorganisation hat in seiner wöchentlichen Beurteilung der Lage deshalb entschieden, die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton Schaffhausen auf Stufe 5 (sehr grosse Gefahr) zu erhöhen. Basierend auf der neuen Lagebeurteilung hat das Finanzdepartement per Allgemeinverfügung ein absolutes Feuerverbot im Freien für das ganze Kantonsgebiet erlassen. Dieses gilt ab morgen, 30. Juli 2026.

Weiterhin erlaubt bleibt im Siedlungsgebiet – bei vorsichtigem Einsatz – die Verwendung von Elektro- und Gasgrills auf befestigtem Untergrund.

Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen können mit Busse bestraft werden. Die gegenwärtige Situation kann sich erst durch eine intensive Regenphase entspannen. Die zuständigen Behörden werden die Lage in Bezug auf die Waldbrandgefahr weiterhin laufend beurteilen und die erforderlichen Massnahmen treffen.

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Kontakt:
Kantonale Verwaltung Schaffhausen

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