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Anpassung BVG Mindestzinssatz: ASIP stimmt zu


Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP)

05.09.2007, Zürich, Der ASIP unterstützt den Entscheid des Bundesrates, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2008 von aktuell 2.5% auf 2.75% anzuheben.



Die moderate Erhöhung trägt der aktuellen Entwicklung der Finanzmärkte Rechnung. Festzuhalten ist aber, dass das Konzept zur Bestimmung des Mindestzinssatzes nicht zu befriedigen vermag. Mit diesem politischen Entscheid wird den Vorsorgeeinrichtungen heute eine Verpflichtung auferlegt, die gebildeten Altersguthaben 2008 mit diesem Satz zu verzinsen - unabhängig der weiteren Finanzmarktentwicklung und der konkreten Situation der Vorsorgeeinrichtungen.

Erträge zu verteilen, bevor diese erwirtschaftet werden, ist falsch und widerspricht letztlich den Interessen der Versicherten. Dringend erforderlich ist eine Regelung, welche für die Versicherten jeweils Ende Jahr eine Beteiligung an den erzielten Überschüssen definiert, ohne dass die Politik dazu interveniert. Das Neue BVG des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP weist dazu einen gangbaren Weg. Die Führungsorgane sind verpflichtet, dem gesparten Altersguthaben den entsprechenden Anteil am erzielten Überschuss, der sich aus der transparent gestalteten Jahresrechnung ergibt, gutzuschreiben.

Mit einem solchen Vorgehen werden vermeintliche Garantien aufgegeben und Freiheiten gewonnen, die letztlich dem Versicherten mehr bringen als ein marktfremder, politisch gefärbter Mindestzinssatz.

Kontakt:
Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP)
Kreuzstrasse 26
8008 Zürich

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