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Caritas Schweiz - Palliativ-Pflege-Tagung 2007


Caritas Schweiz

06.09.2007, Luzern, Viele finden sie gut, aber nur wenige haben eine - die Patientenverfügung kann eine wertvolle Entscheidungshilfe darstellen, wenn medizinische Alternativen bestehen und eine betroffene Person nicht mehr urteilsfähig ist. An der Pallativ-Pfege-Tagung in Emmen (LU) haben sich 290 Teilnehmende mit dem Instrument der Patientenverfügung auseinander gesetzt sowie mit Fragen rund ums Sterben, dem Recht auf Selbstbestimmung und den gesetzlichen Grundlagen.


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"Den Menschen ein gutes Lebensende und "ein gutes Sterben" zu ermöglichen, ist die zentrale Zielsetzung der Hospizbewegung und der Palliative Care", erklärt Barbara Steffen-Bürgi, pflegerische Leiterin des Interdisziplinären Zentrums für Patientenschulung und Patientenberatung am Universtitätsspital Zürich, anlässlich der Palliativ-Pflege-Tagung 2007 "So möchte ich sterben.". "Es geht dabei im Wesentlichen darum, bewusst mit der Tatsache der Sterblichkeit umzugehen - miteinander darüber zu kommunizieren und mittels einer vorausschauenden Planung zu versuchen, die Gestaltungsmöglichkeiten, die bis zuletzt immer auch vorhanden sind, wahrzunehmen. Um Menschen "ein gutes Sterben" zu ermöglichen, braucht es als Rahmen eine bewusst gestaltete Lebens-, Abschieds- und Sterbekultur", zeigt sich die Pflegeexpertin überzeugt.

Die Patientenverfügung soll im Rahmen des neuen Erwachsenenschutzrechtes im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) verankert werden. Den entsprechenden Entwurf erläuterte Jürg Müller, Leiter des Rechtsdienstes am Universitätsspital Basel, nachdem er die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, vor allem des kantonalen Rechts, vorgestellt hatte. Alfred Simon, Geschäftsführer der Akademie für Ethik in der Medizin aus Göttingen, diskutierte die Möglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung aus ethischer Sicht. Dabei stützte er sich auch auf empirische Studien, die das Interesse an Patientenverfügungen belegen, obschon diese in der Praxis noch verhältnismässig selten zur Anwendung kommen. Als sinnvolle Ergänzung zu einer Patientenverfügung sieht er die Benennung einer Vertrauensperson im Rahmen einer Vorsorgevollmacht. Andreas Gerber, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dialog Ethik, einem interdisziplinären Institut in Zürich für Ethik im Gesundheitswesen, behandelte die Frage von Stellvertreter-Entscheiden.

"Dass sich fast 300 Teilnehmende für die Veranstaltung angemeldet haben, zeigt auch die Aktualität des Themas Patientenverfügung", ist Beat Vogel, Leiter der Fachstelle Begleitung in der letzten Lebensphase bei Caritas Schweiz, überzeugt. Die Tagung, die alle zwei Jahre stattfindet, konnte wiederum auf die Unterstützung der Mundipharma Medical Company zählen. Sie wurde von Caritas Schweiz zusammen mit dem Verband Heime und Institutionen Schweiz (Curaviva), dem Schweizer Berufs- und Fachverband der Geriatrie-, Rehabilitations- und Langzeitpflege (SBGRL) und dem Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) organisiert.

Eine Patientenverfügung ist bei Caritas Schweiz zum Preis von 15 Franken (4 Seiten inkl. 16-seitiger Begleitbroschüre) in Deutsch, Französisch und Italienisch erhältlich. Sie kann telefonisch unter 041 419 22 22 oder unter www.caritas.ch bestellt werden, wo auch ein Newsletter zum Thema heruntergeladen werden kann.

Kontakt:
Caritas Schweiz
Adligenswilerstrasse 15
6002 Luzern

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