Darf die Helsana ungefragt neue Zusatzversicherungs-Produkte den Kunden zuteilen?

14.11.2003, Langzeit-Pflegeversicherung "Cura" der Helsana.
Diese automatische Aufnahmepraxis ist nicht besonders kundenfreundlich, aber nicht widerrechtlich. Immerhin: Sie können den aufgezwungenen Versicherungszusatz ablehnen, wenn Sie ihn nicht wollen oder brauchen. Bereits letztes Jahr löste die Helsana mit dieser Praxis einigen Wirbel aus. Damals reichte die Stiftung für Konsumentenschutz eine Strafanzeige wegen unlauteren Wettbewerbs ein. Das Verfahren wurde aber von der Bezirksanwaltschaft eingestellt - das Vorgehen der Helsana also nicht beanstandet. Auch das Bundesamt für Privatversicherungen gab der Helsana grünes Licht.
Schriftliche Ablehnung möglich
Ausschlaggebend für den Entscheid war, dass die Helsana in den allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) zur "Hospital"-Zusatzversicherung auf ihr Recht hingewiesen hatte, Versicherte automatisch in die Langzeit Pflegeversicherung aufnehmen zu können. Ausserdem haben die Versicherten die Möglichkeit, die Aufnahme mittels schriftlicher Erklärung abzulehnen. Von der stillschweigenden Aufnahme betroffen sind Personen, die eine "Hospital"-Zusatzversicherung bei der Helsana haben und nächstes Jahr ins AHV-Alter eintreten.
Das heisst konkret: Per 1. Januar 2004 werden alle Männer mit Jahrgang 1938 und alle Frauen mit Jahrgang 1940 neu in die Langzeit-Pflegeversicherung "Cura" aufgenommen - egal, ob sie ein Gesuch um Aufnahme gestellt haben oder nicht.
Kontakt:
Zürichstrasse 130
8600 Dübendorf
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