Implenia will Klarheit schaffen


Implenia Schweiz AG

19.11.2007, Dietlikon, Der Verwaltungsrat des Schweizer Baudienstleistungskonzerns Implenia AG hat beschlossen, auf den 14. Dezember eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen. Die Aktionäre sollen dabei darüber abstimmen, ob die der-zeit gültige Eintragungsbeschränkung im Zusammenhang mit der Lex Koller für ausländische Aktionäre aufgehoben werden soll, wie dies von der britischen Finanzgesellschaft Laxey Partners verlangt wird. Laxey Partners, welche 34 Prozent der Aktien von Implenia besitzt, hatte am 5. November ein Übernahmeangebot an alle Aktionäre lanciert unter der Bedingung, dass die geltende Vinkulierungsordnung abgeschafft wird.


Logoregister

Der Implenia-Verwaltungsrat will an den geltenden Vinkulierungsbestimmungen gemäss Absatz 7 Abs. 4 lit. b der Statuten der Gesellschaft festhalten. Diese bedeuten - bestätigt durch eine kürzlich vom Bezirksrat Bülach erlassene Verfügung - dass ausländische Aktionäre über maximal 20 Prozent der Stimmrechte an Implenia verfügen dürfen. Falls dieser Wert überschritten wird, würde Implenia als ausländisch beherrscht gelten und damit ein für das ganze Geschäftsmodell von Implenia wesentlicher und ertragreicher Teil des Geschäftes weg brechen. Dadurch würde Shareholder Value in grossem Umfang vernichtet. Der Verwaltungsrat empfiehlt den Ak-tionären deshalb mit Nachdruck, eine Änderung der entsprechenden Eintragungsbeschränkung für ausländische Aktionäre abzulehnen.

Laxey ist zurzeit mit 4.9 Prozent der Aktien im Aktienregister von Implenia eingetragen. Die restlichen Aktien bis zum erwähnten Grenzwert von maximal 20 Prozent befinden sich in den Hän-den zahlreicher anderer ausländischer Aktionäre.

Kontakt:
Implenia Schweiz AG
Thurgauerstrasse 101a
8152 Glattpark

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