E.ON: Neus massnahmen

29.02.2008, E.ON schlägt strukturelle Maßnahmen für mehr Wettbewerb im deutschen Strommarkt vor.
Die Kommission hatte in der Folge ihrer Sektorenuntersuchung im Energiebereich (Energy Sector Inquiry) eine Reihe von Wettbewerbsverfahren gegen Energieunternehmen durchgeführt, unter anderem in zwei Fällen gegen E.ON.
Die EU-Kommission hat die Vorschläge ausdrücklich begrüßt, da sie die gegen E.ON erhobenen Vorwürfe und Bedenken ausräumen. Die EU-Kommission wird einen Markttest durchführen, um eine Entscheidung nach Artikel 9 der Verordnung 1/2003 herbeizuführen. Nach diesem Verfahren wären die von E.ON gemachten Vorschläge durch Entscheidung der Kommission rechtlich unmittelbar bindend, und die EU-Kommission würde in diesem Fall die derzeit laufenden Kartellverfahren gegen E.ON einstellen.
Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die E.ON AG beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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