Coop: Übernahme von Carrefour nur unter Auflagen


Coop-Gruppe Genossenschaft

27.03.2008, Die Wettbewerbskommission hat nach viermonatiger vertiefter Prüfung der Übernahme der Carrefour-Verkaufsstellen durch Coop zugestimmt. Sie hat diverse Auflagen ausgesprochen. Coop übernimmt vom Joint-Venture Maus/Carrefour die zwölf grossflächigen Hypermärkte und das Projekt in St. Gallen per 1. April 2008.


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Rasche Umwandlung in Coop Megastores Coop wandelt die Carrefour-Verkaufsstellen ab April bis Anfang Juni 2008 zügig in Coop Megastores um. Mit den zwölf ehemaligen Carrefour-Verkaufsstellen und der Eröffnung der Verkaufsstelle im Stadion in St. Gallen am 26. Juni 2008 wird Coop in der Schweiz insgesamt 25 Megastores betreiben. Den Carrefour Mitarbeitenden wird, wie angekündigt, eine Weiterbeschäftigung bei Coop unter dem Coop GAV ermöglicht.

Kundinnen und Kunden profitieren von noch grösserer Sortimentsvielfalt Die Kundinnen und Kunden der bisherigen Carrefour-Verkaufsstellen profitieren in Zukunft vom grössten Markenartikelangebot der Schweiz und der grossen Frischekompetenz von Coop. Zudem steht ihnen die breite Auswahl des Coop-Sortiments, wie sämtliche Bio-Produkte von Naturaplan oder von Naturaline und alle Coop Eigenmarken zur Verfügung. Das umfassende Angebot der Tiefstpreislinie Prix Garantie zu Harddiscountpreisen sowie die speziellen Megastoreaktionen richten sich vor allem an preissensible Kunden. Ergänzend zum aktuellen Coop-Megastoresortiment werden in den ehemaligen Carrefour-Verkaufsstellen besonders beliebte Spezialitätensortimente weitergeführt. Dadurch erhöht sich die Sortimentsvielfalt zusätzlich.

Coop erfüllt die Auflagen der Wettbewerbskommission Die Wettbewerbskommission hat die Genehmigung des Zusammenschlussvorhabens mit diversen Auflagen verbunden: Auf der Absatzseite muss Coop 20'000 m2 bestehende Verkaufsfläche interessierten Lebensmitteldetailhändlern (ohne Migros/Denner) anbieten. Zudem darf Coop während maximal sechs Jahren in der Schweiz keinen anderen Lebensmitteldetailhändler erwerben. Auf der Beschaffungsseite muss Coop Lieferanten, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit Carrefour erzielten, im bisherigen Umfang berücksichtigen, falls die Produkte die Anforderungen des Coop Category Managements erfüllen. Weiter werden Coop Einschränkungen bei der Vereinbarung von Exklusivitäten auferlegt. Nach Ansicht von Coop hätte eine vorbehaltlose Übernahme der Carrefour-Verkaufsstellen durch Coop die bestehende dynamische und preisaktive Wettbewerbssituation im Schweizer Detailhandel nicht beeinträchtigt. Der bereits sehr harte Wettbewerb zwischen den beiden grossen Lebensmitteldetailhändlern wird auch in Zukunft durch die Aktivitäten von preisaktiven Discountern weiter verschärft. Coop kann aus diesen Gründen die interventionistische Haltung der Wettbewerbskommission nicht nachvollziehen. Obwohl Coop für eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gute Erfolgschancen sieht, wird Coop die Auflagen der Wettbewerbskommission erfüllen. Insbesondere im Interesse der Mitarbeitenden, der Kundinnen und Kunden sowie der Lieferanten verzichtet Coop auf die Ergreifung von Rechtsmitteln.

Falls sich die Verhältnisse im Schweizer Detailhandelsmarkt wesentlich ändern, etwa durch die Expansion von Aldi und den Markteintritt von Lidl, kann Coop ab dem 1. Januar 2010 die Aufhebung der Auflagen beantragen. Coop wird die entsprechende Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Kontakt:
Coop-Gruppe Genossenschaft
Thiersteinerallee 12
4053 Basel

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