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BWT: Vorstand beschliesst Aktienrückkauf


BWT AG

08.04.2008, In der Hauptversammlung vom 24. Mai 2007 wurde eine Aktienrückkaufsermächtigung beschlossen. Der Vorstand der BWT Aktiengesellschaft beschliesst, von dieser Ermächtigung nun Gebrauch zu machen.


Logoregister

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäss § 65 Abs. Z 8 AktG ist der 24. Mai 2007.

Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am 25. Mai 2007 veröffentlicht.

Das Rückkaufprogramm endet voraussichtlich am 20. Mai 2008.

Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf Stammaktien der BWT AG.

Es wird beabsichtigt, bis zu einem Bestand von 1.783.350 Stück Aktien, das sind bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals der BWT AG, zurück zu kaufen.

Der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 25 (fünfundzwanzig Euro) und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 30 (dreissig Euro) pro Aktie.

Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Der Hauptzweck ist die Rückführung von Kapital an die Aktionäre bei gleichzeitiger Verbesserung der Kapitalstruktur.

Die Ermächtigung der Hauptversammlung erstreckt sich auf die Verwendung der rückerworbenen Aktien (i) als Akquisitionswährung, (ii) zur jederzeitigen Veräusserung eigener Aktien über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit und ausserbörslich, sowie (iii) zur Bedienung eines Aktienoptionsprogrammes.

Kontakt:
BWT AG
Walter Simmer Strasse 4
5310 Mondsee

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