Freigabeantrag der HypoVereinsbank auf Eintragung des Squeeze-out statt

25.04.2008, Das Landgericht München hat heute dem Antrag der HypoVereinsbank auf Freigabe der Handelsregistereintragung des im Juni 2007 von der Hauptversammlung gefassten Squeeze- out-Beschlusses stattgegeben.
Mehrere Anfechtungskläger haben bereits angekündigt, gegen die erstinstanzliche Entscheidung sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht München einzulegen.
Die HypoVereinsbank rechnet mit einer zügigen Entscheidung des Oberlandesgerichts, da es sich um ein Eilverfahren handelt. Sollte das Oberlandesgericht sich der Entscheidung des Landgerichts München anschließen, könnte der Squeeze-out-Beschluss zeitnah im Handelsregister eingetragen und damit rechtlich wirksam werden.
Kontakt:
Kardinal Faulhaberstrasse 1
80333 München
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