Die Post: Wettbewerb setzt Freiheiten voraus

09.05.2008, Die Schweizerische Post steht für eine qualitativ hochwertige Grundversorgung ein. Sie will sie auch in einem von der Politik vollständig liberalisierten Postmarkt effizient und erfolgreich erbringen. Das ist dann möglich, wenn der Post in der neuen Postgesetzgebung der hierfür nötige unternehmerische Spielraum zugestanden wird. In ihrer Vernehmlassungsantwort fordert die Post deshalb als wichtigste Anpassung die Möglichkeit, nach Wegfall der Staatsgarantie selber bestimmen zu können, in welchen Märkten sie zusätzlich tätig sein will. Dazu gehören auch eine Banklizenz sowie ein Grundversorgungsauftrag ohne eingrenzende Definition einzelner Infrastrukturelemente.
Anpassungen im Gesetz unumgänglich Die Post ist bereits heute mit zwei Dritteln ihres Umsatzes dem Wettbewerb ausgesetzt und weiss sich dort zu behaupten. Doch nur durch eine ausgewogene Postgesetzgebung können die mit der Briefmarktöffnung verbundenen Ziele erreicht werden. Um die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, sind einige wichtige Anpassungen an den Vernehmlassungsentwürfen unumgänglich, wie die Post in ihrer Antwort an den Bundesrat schreibt.
Bedarfsgerechte Grundversorgung Die Post wird stets ein sehr dichtes Netz an Zugangspunkten führen. Allerdings sollen nicht historisch gewachsene Strukturen, sondern die Kunden und deren Nachfrage im Zentrum der Grundversorgung stehen. Ein gesetzlicher Infrastrukturauftrag ist daher unangebracht und hindert die Post daran, innovativ auf geändertes Kundenverhalten zu reagieren.
Banklizenz nötig Die für Banken übliche Unterstellung von PostFinance unter die Finanzmarktaufsicht (FINMA) begrüsst die Post. Darüber hinaus ist eine Banklizenz die wettbewerbspolitisch einzig sinnvolle Lösung: PostFinance muss sich wie erfolgreiche Postunternehmen im Ausland zu einer vollen Retailbank entwickeln und selbstständig Hypotheken und Kredite anbieten können. Dass die Staatsgarantie in diesem Fall entfällt, ist nur folgerichtig.
Gleich lange Spiesse Die Finanzierung der postalischen Grundversorgung muss gestärkt und das in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Fondsmodell tragfähiger ausgestaltet werden. Es kann nicht sein, dass die Grundversorgungskonzessionärin selbst den Fonds nahezu vollständig äufnen muss.
Für eine nachhaltige Finanzierung ist der Post der notwendige Spielraum zu gewähren; nur so kann sie ihre Leistungen aus eigener Kraft finanzieren. Auch bei den Arbeitsbedingungen braucht es gleich lange Spiesse. Während private Anbieter lediglich die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten müssen, soll die Post darüber hinaus einen Gesamtarbeitsver-trag (GAV) aushandeln, die Gleichstellung fördern sowie regionalpolitische Anliegen berücksichti-gen. Das geht auf Dauer im freien Markt nicht. Dies zeigt auch die vom UVEK bestellte Studie zur Marktöffnung, die für diesen Fall massive Marktanteilsverluste und Defizite prognostiziert. Die Vorgaben sind daher für alle Anbieter gleich auszugestalten. Die Post unterstützt zudem die rasche Ausarbeitung eines Branchen-GAV.
Um die unternehmerischen Freiheiten der Post wie vom Bund beabsichtigt sicherzustellen, ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft im Mehrheitsbesitz des Bundes die geeignete Rechtsform. Die Post soll zudem wie ihre Konkurrentinnen selber bestimmen können, in welchen Märkten sie tätig sein will: Der vorgeschlagene Zweckartikel schränkt die Post im freien Markt zu sehr ein.
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