CS: Offenlegungsmeldung gemäss Artikel 21 BEHG

21.05.2008, Zürich. Mit Offenlegungsmeldung vom 16. Mai 2008 gemäss Bundesgesetz über den Börsen und den Effektenhandel (BEHG) ist der Credit Suisse Group AG mitgeteilt worden, dass Merrill Lynch über verschiedene unten aufgeführte Gruppengesellschaften per 14. April 2008 Namenaktien und Derivate der Credit Suisse Group AG hielt, die 3,15% der im Handelsregister eingetragenen Stimmrechte entsprechen. Damit wurde die meldepflichtige Schwelle von 3% überschritten.
Ebenfalls am 16. Mai 2008 wurde der Credit Suisse Group AG mitgeteilt, dass die Meldeschwelle von 3% per 8. Mai 2008 wieder unterschritten worden ist.
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8001 Zürich
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