Bundeskartellamt beendet Verfahren gegen Bayer Vital

29.05.2008, Leverkusen. Das Bundeskartellamt (BKartA) hat das Verfahren gegen die Bayer Vital GmbH durch Festsetzung einer Geldbusse beendet. Das BKartA sieht es als erwiesen an, dass Mitarbeiter der Bayer Vital GmbH in wettbewerbswidriger Weise auf die Wiederverkaufspreise von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Apotheken Einfluss genommen haben.
Für Bayer Vital ist es selbstverständlich, Recht und Gesetz zu beachten. Daher hat die Bayer Vital ihre Marketingmassnahmen hinsichtlich ihrer verschreibungsfreien Arzneimittel im Verhältnis zu den Apothekern noch einmal insgesamt überprüft und da, wo sinnvoll und erforderlich, angepasst. Bayer Vital hat während des gesamten Verfahrens mit dem Bundeskartellamt kooperiert.
Kontakt:
Kaiser-Wilhelm-Allee 1
51368 Leverkusen
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