Atel reicht Rahmenbewilligungsgesuch für neues Kernkraftwerk ein

10.06.2008, Am 9. Juni 2008 hat die Kernkraftwerk Niederamt AG, eine Projektgesellschaft der Atel Holding AG (Atel), beim Bundesamt für Energie das Rahmenbewilligungsgesuch für ein neues Kernkraftwerk im Solothurner Niederamt eingereicht. Mit dem Projekt will Atel einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherstellung der Schweizer Stromversorgung leisten. Atel handelt im Einklang mit der Energiepolitik des Bundesrats. Diese sieht unter anderem auch den Ersatz oder Neubau von Kernkraftwerken in der Schweiz vor. Über das Rahmenbewilligungsgesuch kann in letzter Instanz das Volk entscheiden.
Zudem kann Atel im Niederamt auf eine jahrzehntelange, positive Zusammenarbeit mit Behörden und Bevölkerung zurückblicken. Die letzten Volksabstimmungen haben gezeigt, dass die Bevölkerung des Kantons Solothurn der Kernenergie gegenüber aufgeschlossen ist. So hat das Kantonsparlament den Solothurner Regierungsrat am 30. Oktober 2007 beauftragt, "sich für den raschen Bau eines Kernkraftwerks im Niederamt einzusetzen".
Das Rahmenbewilligungsgesuch untersteht dem fakultativen Referendum. Neue Kernkraftwerke werden nur gebaut, wenn sich das Schweizer Volk in Abwägung aller Argumente dafür entscheidet. Das Kernkraftwerkprojekt der Atel bietet somit die Gelegenheit für eine breite Diskussion über die Bedeutung der Grosskraftwerke für die künftige Energieversorgung der Schweiz.
Der Bau des neuen Kernkraftwerkes Niederamt erfordert eine breite Trägerschaft. Atel will deshalb weitere Partner für das Projekt gewinnen. Sie steht dazu im Gespräch mit verschiedenen Interessenten, insbesondere auch mit den heutigen Betreibern der Schweizer Kernkraftwerke. Die Verhandlungen über mögliche Beteiligungen stehen nicht unter Zeitdruck. Atel entwickelt das Neubauprojekt deshalb weiter, bis die definitive Partnerstruktur feststeht. Nach ihrer geplanten Zusammenführung versorgen Atel und die westschweizerische EOS rund einen Drittel der Schweizer Bevölkerung mit Strom, insbesondere in der Nordwestschweiz, Westschweiz und Tessin.
Das Projekt liefert einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherstellung der Schweizer Stromversorgung. Hintergrund ist der sich abzeichnende Versorgungsengpass. Dieser entsteht, weil der Stromverbrauch steigt und das Stromangebot wegen der Ausserbetriebnahme der älteren Kernkraftwerke und dem Auslaufen von Langzeitimportverträgen sinken wird. Politik und Bevölkerung erwarten von der Strombranche, dass der Versorgungsengpass durch Investitionen entschärft wird. Dies ist jedoch ein ehrgeiziges Vorhaben. Denn die einheimische Wasserkraft kann nur noch beschränkt ausgebaut werden. Die Stromerzeugung aus fossilen Energiequellen wird vom Bundesrat als Übergangslösung betrachtet und ist politisch erschwert. Stromimporte sind wegen der Knappheit in ganz Europa nicht im grossen Stil möglich. Und das Potenzial der neuen erneuerbaren Energien wird trotz unseren massiven Investitionen erst langfristig voll ausgeschöpft werden. Es ist deshalb unumgänglich, vorerst weiterhin auf die Kernenergie zu setzen. Dies sieht auch der Bundesrat so. In seinem energie¬politischen Grundsatzentscheid vom 21. Februar 2007 erachtet er "den Ersatz der bestehenden oder den Neubau von Kernkraftwerken als notwendig“.
Die Kernenergie erfüllt alle Anforderungen der Bundesverfassung an die Energieversorgung. Sie garantiert Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie schont das Klima und sorgt für günstigen Strom. Sie ist gut eingebettet im Schweizer Strommix und ergänzt die Wasserkraft und die neuen erneuerbaren Energien in idealer Weise.
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