Seco: Teilrevision Arbeitslosenversicherungsgesetz - Vernehmlassungsergebnisse

25.06.2008, Bern. Der Bundesrat hat am 25. Juni 2008 von den Ergebnissen der Vernehmlassung für eine Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Kenntnis genommen. Ziel der Revision ist es, das finanzielle Gleichgewicht des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung wieder herzustellen. Die Vernehmlasser haben sich mehrheitlich für eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Die Botschaft soll im Herbst 2008 vom Bundesrat verabschiedet werden.
Eine Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ist notwendig, um das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen und die Schulden abzubauen. Der Bundesrat rechnet trotz Gesetzesrevision mit einer Periode von 9-10 Jahren für die vollständige Rückzahlung der aufgelaufenen Schulden. Die Vorlage verfolgt drei Ziele:
Rechnungsausgleich durch eine leichte Beitragserhöhung und Sparmassnahmen. Rückzahlung der Schulden dank einer zeitlich befristeten Beitragserhöhung und der Wiedereinführung des Solidaritätsprozents auf den beitragsfreien Einkommensteilen zwischen dem Höchstbetrag und dem Zweieinhalbfachen des versicherten Verdienstes (CHF 126'000 bis 315'000).
Verstärkung des Versicherungsprinzips, Beseitigen von Fehlanreizen und Effizienz steigerung der Wiedereingliederungsmassnahmen.
Die Vernehmlasser haben sich mehrheitlich für eine Revision ausgesprochen und unterstützen die Hauptziele. Auf der Einnahmeseite befürworten sie mehrheitlich die Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte, die je hälftig von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu tragen ist. Auf der Leistungsseite begrüssen die Bürgerlichen Parteien und Arbeitgeberorganisationen die Leistungskürzungen, während die Sozialdemokraten, Grünen und Arbeitnehmerorganisationen den Einsparungen teilweise kritisch gegenüber stehen.
Kritisiert wird, dass die stärkere Koppelung von Bezugsdauer und Beitragsdauer zu einem unverhältnismässigen Abbau der Leistungen führt und vor allem Junge, Ältere und Behinderte trifft. Sie befürchten eine Kostenverlagerung auf die Sozialhilfe.
Die Botschaft zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes soll vom Bundesrat im Herbst 2008 verabschiedet werden.
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