ES: Bestimmungen gegen Fälschungen und Raubkopien

27.06.2008, Am 1. Juli 2008 treten verschiedene gesetzliche Änderungen zum Schutz des Geistigen Eigentums in Kraft. Sie verbessern die Möglichkeiten im Bereich der Rechtsdurchsetzung und bei der Bekämpfung von Fälschungen und Raubkopien.
Besserer Schutz stärkt Glaubwürdigkeit der Schweiz Durch Fälschungen und Raubkopien entsteht der Schweizer Wirtschaft jährlich ein Schaden von rund 2 Mrd. Franken. Mit einer gezielten Erfassung der Durchfuhr gefälschter Waren kann verhindert werden, dass die Schweiz zu einem Transitland für gefälschte Güter wird. Darüber hinaus ist es wichtig, dass auf internationaler Ebene weiterhin Druck auf die Herkunftsländer gefälschter Ware zur stärkeren Bekämpfung der Fälschungsindustrie gemacht wird. Wenn die Schweiz wie hier ihre eigenen „Hausaufgaben“ macht, erhöht dies die Glaubwürdigkeit von entsprechenden Forderungen an andere Länder.
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