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Konsequente Durchsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips


Economiesuisse

30.06.2008, Die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ist ein wichtiger Beitrag zur Ver­besserung des Marktzugangs. Die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft geht in die richtige Richtung, wirft aber auch zu ver­tiefende Fragen auf.



Der Bundesrat will das Cassis-de-Dijon-Prinzip mit einer Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse umsetzen. Nun liegt die entsprechende Botschaft vor. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip trägt zu einer Beseitigung von Handelsbarrieren bei und fördert den Wettbewerb. Dies entspricht einer liberalen Ordnung und ist klar zu begrüssen.

economiesuisse hat in diesem Sinne in der Vernehmlassung eine offensive Haltung einge­ nommen. Die einseitige Einführung des Prinzips wird unterstützt. Auch wenn die Gegen­ seitigkeit wichtig ist, soll sie keine Vorbedingung sein. Die Vorlage des Bundesrates trägt wichtigen Anliegen der Wirtschaft Rechnung, so zum Beispiel die Berück­sichtigung der handels­politischen Aspekte, die ver­einfachte Produkte­information, der Abbau von Sonder­vor­schriften oder die Reduktion der Ausnahmen. Zugleich wirft die Botschaft aber auch zu vertiefende Fragen auf:

– Statt die in der in der Vernehmlassung noch vorgesehene Durchsetzungsmöglichkeit der WEKO wie beantragt zu verstärken, wird nun auf sie ganz verzichtet. Damit wird ein wirkungs­volles Instrument zur Durchsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips nicht eingesetzt.

– Die Benachteiligung von Produzenten in der Schweiz gegenüber Importprodukten wird nur teilweise behoben.

– Statt einer Entlastung der Produzenten und Importeure von bürokratischem Aufwand durch Verlagerung der Beweislast auf die Behörden wird bei Lebensmitteln eine Bewilligung eingeführt. Die Praktikabilität dieser Lösung ist noch vertiefter zu prüfen.

Ob der vom Bundesrat prognostizierte Wachstumsgewinn durch die Einführung des Cassis-de- Dijon-Prinzips tatsächlich realisiert werden kann, hängt im wesentlichen Masse von einer konsequenten Durchsetzung im liberalen Sinne ab. Zusätzliche Ausnahmen werden klar abge­ lehnt.

Kontakt:
Economiesuisse
Hegibachstrasse 47
8032 Zürich

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