Nachhaltige Finanzpolitik für Wachstum und Wohlstand

04.07.2008, Economiesuisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband haben am 4. Juli 2008 an einer Presskonferenz das neue Konzept „Nachhaltige Finanzpolitik für Wachstum und Wohlstand“ präsentiert. Kernpunkt ist eine Nachhaltigkeitsregel für die Sozialwerke. Mit ihr soll der Geist der erfolgreichen Schuldenbremse auch in die Sozialwerke einfliessen. Sie ergänzt die aktuelle Schuldenbremse und die vom Bundesrat vorgeschlagene Ergänzungsregel.
Mit der Schuldenbremse und den beiden Entlastungsprogrammen hat der Bundesrat erste Massnahmen getroffen, um eine Trendwende einzuleiten. Eine weitere Massnahme wird im Rahmen einer bis zum 4. August 2008 laufenden Vernehmlassung vorgeschlagen. Mit der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse soll eine Neuverschuldung über ausserordentliche Ausgaben behoben werden. Eine dritte Quelle bleibt aber auch dann noch bestehen, nämlich Ausgaben¬überschüsse in den Sozialversicherungen AHV, IV, ALV und EO. Dazu wird eine Nachhaltigkeits¬regel vorgeschlagen, die den Geist der Schuldenbremse auf die Sozialwerke überträgt. Sobald eine Sozialversicherung in finanzielle Schieflage gerät, sollen vorgängig definierte Sofortmassnahmen greifen; diese treten nur dann in Kraft, wenn im Voraus definierte Schwellenwerte unterschritten werden. Gleichzeitig würde der Bundesrat angehalten, innert Jahresfrist mit einer Revisionsvorlage Massnahmen zu präsentieren, um das Gleichgewicht der Einnahmen und Ausgaben sicherzustellen. Die revidierte Gesetzesvorlage würde danach die Sofortmassnahmen ersetzen. Durch ein solch frühzeitiges Handeln wäre der Handlungsspielraum für Lösungen zur Ausgaben- und Schuldenkontrolle wesentlich höher. Eine Verschuldungskrise wie in der IV könnte von Grund auf verhindert werden.
Der Grundsatz der Nachhaltigkeitsregel ist im Finanzhaushaltsgesetz zu verankern. In einem zweiten Schritt sind sodann die Schwellenwerte und Sanktionsregeln sachgerecht in den jeweiligen Spezialgesetzen individuell pro Versicherung zu definieren.
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