SWISS begrüsst Entscheidung des Bundes zum gekröpften Nordanflug

04.07.2008, SWISS begrüsst den Entscheid des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich in der beantragten Form nicht zu genehmigen. Der gekröpfte Nordanflug in seiner heutigen Form hätte die zur Verfügung stehende Anflugskapazität weiter deutlich reduziert. Dies würde einen robusten Flugbetrieb schon bei der heutigen Anzahl von Anflügen verunmöglichen. Ein Sichtanflugverfahren entspricht ausserdem heute nicht mehr dem in Europa üblichen Standard (best practice). Um den höheren Standard zu erreichen bedarf es der Schaffung der technischen Voraussetzungen.
SWISS als Hub-Carrier braucht für einen robusten, allwettertauglichen Flugbetrieb ein stabiles Anflugverfahren. Der gekröpfte Nordanflug hätte nur auf Sicht geflogen werden können und dies auch nur bei guten meteorologischen Bedingungen. Dieses Verfahren entspricht heute nicht mehr den heute in Europa üblichen Standard (best practice). Ein Sichtanflugverfahren reduziert aufgrund der grösseren räumlichen Trennung (Separation) der Flugzeuge die zur Verfügung stehende Anflugskapazität.
SWISS setzt sich dafür ein, dass der Leistungsfähigkeit des Flughafens Zürich als Verkehrsdrehscheibe von grösster nationaler Bedeutung das gebührend hohe Gewicht gegeben wird. Der Flughafen Zürich ist eine nationale Infrastruktur und der einzige Schweizer Flughafen mit Drehscheibenfunktion, der eine interkontinentale Luftverkehrsanbindung des Landes ermöglicht. Diese Vorgabe ist auch im Luftfahrtspolitischen Bericht des Bundesrates verankert.
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