Air Berlin: Ermittlungsverfahren eingestellt

09.07.2008, Kein Insiderverdacht mehr gegen Air Berlin-Chef Joachim Hunold und Aufsichtsratsvorsitzenden Johannes Zurnieden. Nach mehr als einjährigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart das Verfahren wegen des Verdachts verbotener Insidergeschäfte gegen den Vorstandsvorsitzenden von Air Berlin, Joachim Hunold, den Aufsichtsratsvorsitzenden Johannes Zurnieden und drei weitere leitende Mitarbeiter des Unternehmens wegen mangelnden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) am Dienstag eingestellt.
Da sich ein sechster Beschuldigter, ein in Stuttgart ansässiger EDV-Unternehmer laut Einstellungsbeschluss "damit gebrüstet hatte", er verfüge über Insiderinformationen aus dem Haus Air Berlin, nahm die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen auf. Ende Mai 2006 hatten Übernahme-Gespräche zwischen dem Air Berlin-Vorstand und den Eigentümern der Münchener Fluggesellschaft dba begonnen. Bis zum Vertragsabschluss am 16. August 2006 drohten die Verhandlungen jedoch mehrfach zu scheitern. Als die Beschuldigten die Aktien kauften, war also keinesfalls sicher, dass die Übernahme der dba zustande kommen würde. Abgesehen davon war auch nicht zu erwarten, dass danach der Kurs der Air Berlin- Aktie steigen könnte.
Hunold und Zurnieden hatten von Anfang an ihre Unschuld beteuert und versichert, dass sie ihre Aktien damals nur gekauft hätten, um angesichts des sinkenden Kurses öffentlich ein Signal zu setzen. Die Käufe waren auch der Börsenaufsicht gemeldet und auf der Internetseite von Air Berlin veröffentlicht worden.
Joachim Hunold erklärte dazu am Mittwoch in Berlin: "Die mehr als einjährigen Ermittlungen waren für mich, meine Familie und meine Kollegen eine schwere Belastung. Ich bin froh, dass das nun endlich ausgestanden ist." Das Ermittlungsverfahren ergab auch, dass der Stuttgarter EDV-Unternehmer keine Kenntnis von Insiderinformationen hatte. Hunold und Zurnieden besitzen die damals gekauften Aktien immer noch.
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