Mautausschreibung Slowakei: Konsortium um Kapsch TrafficCom hat Klage beim Kreisgericht in Bratislava eingebracht.


Kapsch AG

16.07.2008, Das Konsortium um Kapsch TrafficCom hat heute in der Vergabe rund um Errichtung und Betrieb des elektronischen Lkw-Maut-Systems die Klage beim Kreisgericht in Bratislava eingebracht und zugleich auch einen weiteren, in der Reihe bereits dritten, rechtlichen Einspruch bei der slowakischen Kartellbehörde erhoben.


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"Wir lassen die Entscheidung des Auftraggebers - der slowakische Straßenbetreiber (NDS) - noch durch das Kreisgericht prüfen. Nach wie vor halten wir die Gründe, derentwegen wir aus dem Mautverfahren ausgeschieden worden sind, und vor allem die Art und Weise, wie über die Angebote entschieden worden ist, aus juristischer und sachlicher Sicht für nicht haltbar. Mit mehr als 140 installierten Mautsystemen in 30 Ländern weltweit wissen wir sehr genau, welche Parameter für funktionierende Mautsysteme erforderlich sind", erklärte Erwin Toplak, Mitglied des Vorstands, Kapsch TrafficCom AG.

Kapsch hält das Verfahren des Auftraggebers bei der Beurteilung der technischen Konformität der Angebote, vor allem hinsichtlich der Beurteilung der Effektivität der Mauteinhebung bei einzelnen Bewerbern, für diskriminierend. "Effizienz und Sicherheit der Mauteinhebung ist unter den vom Auftraggeber festgelegten Bedingungen und vor allem aus technischer Sicht gar nicht möglich. Wir sind daher überzeugt, dass in den Angeboten anderer Bewerber zum Teil unwahre und verzerrte Angaben angeführt worden sind: mit dem klaren Ziel, eine höhere Punkteanzahl und Vorteile bei der Bewertung zu gewinnen. Sicherheit und Effizienz der Mauteinhebung zählen zu den Hauptkriterien des Verfahrens und sollten vom Auftraggeber sehr genau kontrolliert werden", sagt Erwin Toplak.

Noch Ende Juni 2008 hat das Konsortium bei der Kartellbehörde einen weiteren Einspruch gegen das diskriminierende Verfahren des Auftraggebers eingelegt. Die Kartellbehörde hat diesbezüglich über die einstweilige Verfügung entschieden. Das bedeutet, dass der Auftraggeber bis zur Entscheidung über diesen Einspruch den Gewinner des Mauttenders nicht ernennen kann. Die Entscheidung seitens der Kartellbehörde wird Ende Juli 2008 erwartet.

Kontakt:
Kapsch AG
Am Europlatz 2
1120 Wien

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