Wirtschaft ist aktiv im Kampf gegen die Korruption


Economiesuisse

22.07.2008, Für viele im Ausland tätige Schweizer Unternehmen ist Korruption ein ernsthaftes Problem. Neben unternehmensinternen Compliance-Programmen setzt sich die Wirtschaft seit Jahren auch auf politischer Ebene für eine wirksame, verhältnismässige und international koordi­nierte Korrup­tions­bekämpfung ein.



Korruption verzerrt den Wettbewerb, unterminiert das notwendige Vertrauen in die Institutionen und den Rechtsstaat und verunmöglicht funktionierende und faire Wettbewerbsbedingungen. Aus Sicht der Wirtschaft ist Korruption in allen Fällen und ungeachtet allfälliger Usanzen und unterschiedlicher Kulturen nachhaltig zu bekämpfen.

Herausforderung für die Unternehmen Mit dem stetig steigenden Wettbewerbsdruck und dem unternehmerischen Streben nach Erschliessung neuer Märkte wächst auch die Gefahr, mit korrupten Praktiken konfrontiert zu werden. Angesichts des Reputationsrisikos und der verschärften strafrechtlichen Bestim­mungen im In- und Ausland gilt es für international ausgerichtete Schweizer Unter­ nehmen und besonders auch für KMU, sich mit den Gefahren der Korruption bewusst auseinanderzusetzen. Zudem sind angemessene Präventivmassnahmen zu treffen, um das Korruptionsrisiko optimal einzu­dämmen. Entscheidend ist, dass die Korruptionsbekämpfung auf Betriebsebene in die Unternehmensstrategie integriert und mittels wirksamen Compliance-Programmen, internen Schulungen und informellen Kanälen – etwa Hotlines für Whistleblower – institutionalisiert wird.

Verhältnismässigkeit wahren Die Wirtschaft hat sich klar für die Korruptionsbekämpfung ausgesprochen. Für die Unter­ nehmen ist dabei entscheidend, dass nicht neue Ungleichheiten geschaffen werden. Mass­ nahmen und Regelungen zur Korruptionsbekämpfung müssen entsprechend international koordiniert sein und für alle Unternehmen – auch solche aus Entwicklungs- und Schwellen­ länder – gelten. Ferner muss die Verhältnismässigkeit gewahrt werden. Die normale Geschäfts­abwicklung und die unternehmerische Freiheit dürfen nicht ungebührlich eingeschränkt werden. Damit die Unternehmen sich vor dem Hintergrund der weltweit geltenden OECD-Konventionen korrekt verhalten können, sind sie auf ein ausgebautes Schutzdispositiv angewiesen. Dazu gehört beispielsweise die konkrete Unterstützung des Staates gegen erpressungsähnliche Forderungen ausländischer Behörden, etwa auf diplomatischem Wege.

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