Flughafen Wien AG: Neue Regel betreffend Barrierefreiheit im Flugverkehr

25.07.2008, Morgen, am 26. Juli 2008, tritt die EU Verordnung Nr. 1107/2006 auf europäischen Flughäfen in Kraft, welche behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität mehr Rechte einräumt. Flughäfen bieten Passagieren mit eingeschränkter Mobilität („Passenger with Reduced Mobility“ - PRM) ab sofort spezifische Dienstleistungen an, die das Reisen erleichtern. Die Zuständigkeit geht mit der Verordnung von den Fluglinien auf die Flughäfen über. Die Verordnung garantiert eine durchgehende Betreuungskette von der Ankunft am Flughafen bis zum Verlassen des Flughafen-Bereiches. Am Flughafen Wien werden Passagiere mit eingeschränkter Mobilität - wie schon bisher - von der Vienna International Airport Security Services Ges.m.b.H. (VIAS) betreut.
Am Flughafen Wien stehen drei „Pick-up Points“ zur Verfügung: In der Abflugs-Ebene (Schalter 32, in Terminal 2), im Parkhaus 3 und in der Ankunfts-Ebene (Meetingpoint).
Kontakt:
Postfach 1
1300 Wien
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