Geld gibts auch für psychisch Kranke

16.07.2004, Die Krankenversicherung Helsana muss psychiatrische Pflegeleistungen der Spitex übernehmen, wie das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich entschieden hat.
Das Gericht verurteilte die Versicherung zur Kostenübernahme und zu einer Prozessentschädigung von 1800 Franken. Im konkreten Fall ging es um Leistungen zu Gunsten einer 65-jährigen Frau in einer schwer depressiven Phase. Eine Psychiatriepflegerin besuchte die Patientin zweimal wöchentlich und half ihr, ihre alltäglichen Angelegenheiten wieder in den Griff zu bekommen.
Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme für diese Leistungen, gut 1100 Franken, ab. Die als Pflichtleistung vorgesehene psychiatrische Grundpflege beinhalte nur die körperliche Pflege psychisch kranker Menschen, argumentierte sie. Das Gericht dagegen hält fest, der Begriff der psychiatrischen und psychogeriatrischen Grundpflege umfasse durchaus auch andere Massnahmen, die etwa «aus helfender, beratender, überwachender und führender Präsenz» einer Pflegeperson bestehen können.
Kontakt:
Zürichstrasse 130
8600 Dübendorf
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.