IKB: Einzelheiten der Kapitalerhöhung

28.07.2008, Düsseldorf. Der Vorstand der IKB Deutsche Industriebank AG hat am 25. Juli 2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Einzelheiten der von der Hauptversammlung am 27. März 2008 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage festgelegt. Der Beschluss der Hauptversammlung wurde am 25. Juli 2008 in das Handelsregister eingetragen.
Den Aktionären wird über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus die Möglichkeit eines Mehrbezuges in der Form eingeräumt, dass sie neue Aktien, für die Bezugsrechte während der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, gegen Zahlung des Bezugspreises zeichnen können.
Für die Bezugsrechte wird in der Zeit vom 29. Juli 2008 bis einschließlich 6. August 2008 ein Bezugsrechtshandel an der Frankfurter Wertpapierbörse organisiert.
Die KfW hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, sich gegenüber der IKB zu verpflichten, so viele neue Aktien zu zeichnen, dass der IKB aus der Kapitalerhöhung insgesamt 1,25 Mrd. € (vor Kosten und ohne Berücksichtigung eines Agios aufgrund von Zinserträgen) zufließen werden. Diese Verpflichtung wird voraussichtlich unter der aufschiebenden Bedingung einer positiven Entscheidung der Europäische Kommission (EU- Kommission) stehen.
Um einen größtmöglichen Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung zu erzielen, beabsichtigt der Vorstand grundsätzlich mit der Anmeldung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister abzuwarten, bis die Entscheidung der EU- Kommission bzw. die entsprechende Zeichnung der KfW vorliegt.
Der Vorstand geht davon aus, dass die EU-Kommission im Oktober 2008 ihre Entscheidung fällen wird. Die Zulassung der neuen Aktien zum Börsenhandel soll erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister beantragt werden und wird im vierten Quartal 2008 erwartet.
Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung können dem voraussichtlich am 28. Juli 2008 im elektronischen Bundesanzeiger und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu veröffentlichten Bezugsangebot entnommen werden.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und ist kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten („USA“), Deutschland oder irgendeiner anderen Jurisdiktion. Die Wertpapiere dürfen nicht ohne Registrierung oder Inanspruchnahme einer Ausnahme von der Registrierungspflicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der geänderten Fassung angeboten oder verkauft werden. Die IKB beabsichtigt nicht, einen Teil dieses Angebots in den USA zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der IKB in den USA durchzuführen.
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