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Patentschutz nicht schuld an Hochpreisinsel


Economiesuisse

08.08.2008, Der Patentschutz ist nicht für die Hoch­preis­insel Schweiz verantwortlich. Studien zeigen, dass die Preise patentierter Produkte in der Schweiz markant gefallen sind.


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In der Debatte um die „Hochpreisinsel Schweiz“ wird oft das Patentrecht als Grund für das hohe Preisniveau in der Schweiz genannt. Ein Blick auf die Fakten lässt aber keinen entsprechenden Zusammenhang erkennen. Zum Teil sind patentintensive Güter wie beispielsweise Produkte der Unterhaltungselektronik in der Schweiz sogar günstiger als im Ausland. Auch im Bereich patentierter Medikamente nähern sich die Schweizer Preise dem europäischen Niveau an.

Preissenkungspotenziale bei nicht patentierten Produkten Grosse Preisunterschiede zum Ausland bestehen heute vor allem bei den nicht patentierten Produkten. Dies gilt auch im Medikamentenbereich, wie die aktuellsten Erhebungen des Krankenkassen-Verbands santésuisse bestätigen. Gleich verhält es sich in anderen nicht oder nur wenig patentintensiven Bereichen wie zum Beispiel bei den Lebensmitteln, bei den Mieten, bei den Kleidern oder im Freizeit- und sonstigen Dienstleistungsbereich. Damit liegen die preistreibenden Faktoren offensichtlich nicht im Patentrecht, sondern woanders. Mit der Abschaffung des vertrieblichen Exklusivitätsanspruchs eines schweizerischen Patents, wie sie von vielen unter dem populären Stichwort „Parallelimporte“ gefordert wird, könnte das Preis­niveau deshalb nicht gesenkt werden. Hingegen würde das Schweizer Patentrecht geschwächt. Damit würde unser Land auf internationaler Ebene ein bedenkliches Signal aussenden, was die Wichtigkeit des Innovationsschutzes anbelangt.

Abbau tarifärer und technischer Handelshemmnisse ist entscheidend Zur Senkung von Lebenshaltungs- und Beschaffungs­kosten muss nicht unser Patentrecht geschwächt, sondern es müssen die Missbräuche bekämpft werden. Dies würde mit der vom Bundesrat zum Thema Parallelimporte patentierter Produkte vorge­schlagenen Regelung erleichtert. Wer es mit der Bekämpfung der Hochpreis­insel Schweiz ernst meint, muss zudem bei den tarifären und technischen Handelshemmnissen ansetzen und den Abbau von Sonder­vorschriften forcieren. In diesem Sinne gilt es, auch das Cassis-de-Dijon-Prinzip konsequent durchzusetzen.

Kontakt:
Economiesuisse
Hegibachstrasse 47
8032 Zürich

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