KfW unterzeichnet angekündigte Zeichnungsverpflichtung im Zusammenhang mit der IKB-Kapitalerhöhung

11.08.2008, Düsseldorf. Die in der Meldung vom 22. Juli 2008 angekündigte Verpflichtung der KfW gegenüber der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft, Aktien aus der von der ordentlichen Hauptversammlung am 27. März 2008 beschlossenen Kapitalerhöhung zu zeichnen, oder die Zeichnung durch einen Dritten sicherzustellen, so dass mit der Zeichnung durch andere Aktionäre insgesamt ein Kapitalerhöhungsbetrag von 1,25 Mrd. € für die IKB gewährleistet ist, ist heute von der KfW und der IKB unterzeichnet worden.
Die IKB wird den Prospekt vom 25. Juli 2008 für das Bezugsangebot im Wege eines noch zu veröffentlichenden Nachtrags zum Prospekt anpassen. Zu Einzelheiten zu der vorgenannten Verpflichtung der KfW wird auf den Nachtrag zum Prospekt verwiesen. Aktionäre, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags die Ausübung von Bezugsrechten erklärt haben, können diese Erklärung innerhalb von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen. Diese Widerrufsfrist wird nach Ablauf der Bezugsfrist enden.
Kontakt:
Wilhelm-Bötzkes-Strasse 1
40474 Düsseldorf
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.