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Aktionsplan für mehr Sicherheit im Segelflug


Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

13.08.2008, Bern. Segelflugpiloten ab 60 Jahren müssen sich künftig regelmässig medizinisch untersuchen lassen und einen obligatorischen Überprüfungsflug absolvieren. Zudem werden alle Segelflieger verpflichtet, relevante medizinische Vorfälle zu melden. Mit diesen vorsorglichen Massnahmen reagiert das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) auf die Unfälle mit Segelflugzeugen in den vergangenen Wochen. Sie sollen auf Anfang 2009 wirksam werden und bilden Teil eines Aktionsplans zur Verbesserung der Sicherheit im Segelflug.



In der laufenden Saison haben sich in der Schweiz seit Ende April acht Unfälle mit Segelflugzeugen ereignet, wobei sechs der Piloten ums Leben kamen. Unabhängig von den noch laufenden Abklärungen des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) hat das BAZL geprüft, ob sich mit Massnahmen die Sicherheit im Segelflug verstärken lässt. In der Folge hat das Amt einen Aktionsplan mit verschiedenen Massnahmen verabschiedet. Diese haben rein präventiven Charakter und lassen keinerlei Rückschlüsse auf die Ursachen der Unfälle in diesem Jahr zu. Die Massnahmen sollen mindestens so lange gelten, bis die neuen europäischen Vorgaben zum Betrieb von Luftfahrzeugen in Kraft treten. Die entsprechenden Regelungen sind für 2012 geplant.

Der Aktionsplan des BAZL sieht vor, dass sich Segelflugpiloten ab 60 Jahren alle zwei Jahre der gleichen medizinischen Routine-Untersuchung unterziehen müssen wie die Piloten von Motorflugzeugen, um ihre Lizenz erneuern zu können. Für Motorflugpiloten besteht ab 40 Jahren die Pflicht, sich alle zwei Jahre medizinisch untersuchen zu lassen, ab 50 Jahren ist der ärztliche Routine-Check jährlich vorgeschrieben. Ergänzend zur regelmässigen Untersuchung sind die Segelflugpiloten künftig analog zu den Motorflugpiloten verpflichtet, relevante medizinische Vorfälle, die sich auf ihre fliegerischen Fähigkeiten auswirken könnten, dem BAZL zu melden.

Zudem enthält der Aktionsplan die Vorgabe, dass Segelflugpiloten ab 60 Jahren längstens zwölf Monate vor der alle zwei Jahre fälligen Erneuerung ihrer Fluglizenz einen Überprüfungsflug mit einem Fluglehrer durchführen müssen. Diese Massnahmen sind verhältnismässig und in ihrer Kombination geeignet, die Sicherheit im Segelflug generell zu stärken. Das BAZL beabsichtigt, die neuen Vorgaben auf Anfang 2009 in Kraft zu setzen. Die dafür erforderliche Änderung des Reglements über die Ausweise des Flugpersonals hat das Amt eingeleitet.

Unterstützend zu diesen Massnahmen ist vorgesehen, dass der schweizerische Segelflugverband in Zusammenarbeit mit dem BAZL Richtlinien für die Ausbildung von Piloten im Gebirgsflug und für die Teilnahme an den verbreiteten Segelfluglagern erlässt. Diese Richtlinien sollen ebenfalls ab 2009 gelten. Bereits im kommenden Herbst wird das BAZL erstmals einen Wiederholungskurs in der fliegerischen Praxis für Segelfluglehrer durchführen. Bis anhin existierten Repetitionskurse lediglich für den Bereich Theorie.

Genauer prüfen will das BAZL, ob die erforderliche Flugpraxis, um die Lizenz als Segelflugpilot zu verlängern, angepasst werden soll. Heute müssen Segelflieger 12 Flugstunden und 12 Landungen innert zweier Jahre vorweisen, wovon mindestens die Hälfte im letzten Jahr. Dabei können sie Flüge mit Motorflugzeugen anrechnen lassen, maximal bis zur Hälfte der vorgenannten Werte. Ebenfalls noch genauer abklären wird das BAZL, ob es spezielle Vorgaben für die Segelflug-Wettbewerbe braucht und ob das Amt die Segelfluggruppen regelmässigen Sicherheitsaudits unterziehen soll. Letztere Massnahme würde jedoch zusätzliche personelle Ressourcen im BAZL erfordern.

Kontakt:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
3003 Bern

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