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Kapitalerhöhung der IKB: Finales Zeichnungsvolumen


IKB Deutsche Industriebank AG

19.08.2008, Düsseldorf. Bis zum Ablauf der Nachfrist im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft am 14. August 2008 um 24 Uhr, innerhalb derer Aktionäre ihre Erklärung über die Ausübung von Bezugsrechten widerrufen konnten, ist für 187.155 Aktien die Erklärung über die Ausübung von Bezugsrechten widerrufen worden. Damit ist für insgesamt 265.145.379 neue Aktien aus der Kapitalerhöhung die Ausübung von Bezugsrechten erklärt und nicht widerrufen worden. Davon entfallen 264.152.886 Aktien auf die KfW.


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Die KfW hat sich verpflichtet, insgesamt so viele Aktien zu zeichnen, dass der IKB insgesamt Mittel in Höhe von mindestens 1,25 Mrd. € (vor Kosten und ohne Berücksichtigung eines Agios) aus der Kapitalerhöhung zufließen. Die Zeichnungsverpflichtung der KfW steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Europäische Kommission verbindlich feststellt, dass die Beteiligung der KfW Bankengruppe an der Kapitalerhöhung entweder keine Beihilfe darstellt oder als Beihilfe genehmigt wird. Dieser Vorbehalt gilt auch für die Zeichnungsverpflichtung im Hinblick auf die 264.152.886 Aktien, für die die KfW die Ausübung von Bezugsrechten erklärt hat. Eine Entscheidung der Europäischen Kommission hierzu wird im Oktober 2008 erwartet.

Nach der Durchführung der Kapitalerhöhung in dem Umfang, dass der IKB 1,25 Mrd. € (vor Kosten und ohne Berücksichtigung eines Agios) aus der Kapitalerhöhung zufließen, mithin bei einer Zeichnung von insgesamt 488.281.250 neuer Aktien, würde die Zahl der IKB- Aktien auf insgesamt 585.075.911 steigen. Der KfW-Anteil an der IKB würde sich auf dieser Grundlage von derzeit rd. 45,5 % auf rd. 90,8 % erhöhen.

Kontakt:
IKB Deutsche Industriebank AG
Wilhelm-Bötzkes-Strasse 1
40474 Düsseldorf

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