Austrian Airlines AG startet Kapitalerhöhung


Austrian Airlines AG

25.08.2008, Basierend auf den Beschlüssen der Hauptversammlung der Austrian Airlines AG vom 7. Mai 2008 über eine Kapitalerhöhung hat die Austrian Airlines nun die Durchführung der Kapitalerhöhung beschlossen. Dies dient der Umsetzung der Hauptversammlungsbeschlüsse sowie der Verträge mit dem Investor Al Jaber. Auch wenn der Investor mehrfach mitgeteilt hat, die Umsetzung der Verträge zu verweigern und diese anzufechten, werden sich Austrian Airlines an die vertraglichen Vereinbarungen und die Hauptversammlungsbeschlüsse halten, die eine Durchführung der Kapitalerhöhung vorsehen. Als börsennotierte Kapitalgesellschaft sind Austrian Airlines an die Beschlüsse ihrer Hauptversammlung gebunden und dazu verpflichtet, die Ansprüche im Sinne der Aktionäre zu wahren. Würde die Gesellschaft die Kapitalerhöhung nicht durchführen, wäre dies ein Vertragsbruch seitens Austrian Airlines.



In diesem Sinne wurde bereits Ende Juni von Austrian Airlines die Klage auf Legung der vertraglichen Garantien fristgerecht eingebracht. In der Zwischenzeit ist von Seiten der Gesellschaft des Investors eine Klagebeantwortung dazu an das Gericht und Austrian Airlines übermittelt worden. Als nächsten Schritt wird das Gericht einen Termin für eine mündliche Streitverhandlung festsetzen.

Die beiden Anfechtungsklagen, die nach der Hauptversammlung eingebracht wurden, wurden von den Klägern dagegen bereits wieder zurückgezogen.

Ob sich Investor Al Jaber an der Kapitalerhöhung beteiligen wird oder nicht, wird am Ende der Zeichnungsfrist feststehen. Nach Abschluss des Bezugsangebots werden Austrian Airlines konsequent die nächsten rechtlichen Schritte einleiten.

Rechtlicher Hinweis: Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Diese Pressemitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bzw. innerhalb der USA bestimmt und dürfen nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA dar. Die Wertpapiere der Austrian Airlines Aktiengesellschaft wurden nicht gemäß den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nicht an U.S. persons verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden.

Kontakt:
Austrian Airlines AG
Office Park 2
1300 Wien Airport

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