Bundesrat lehnt Volksinitiative


Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

27.08.2008, Bern. Der Bundesrat hat am 27. August 2008 die Botschaft zur Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten" zuhanden des Parlaments verabschiedet. Zentrales Anliegen der Initiative ist ein Verbot für die Aus- und Durchfuhr von Rüstungsgütern. Der Bundesrat lehnt das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag ab. Das von der Initiative vorgesehene Exportverbot würde der Schweizer Rüstungsindustrie die Existenzgrundlage entziehen. Dadurch würde die Landesverteidigung in Frage gestellt. Tausende Arbeitsplätze sowie Know-how gingen verloren. Gleichzeitig hat der Bundesrat die in der Kriegsmaterialverordnung aufgeführten Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialausfuhren präzisiert.


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Die am 21. September 2007 eingereichte Initiative fordert ein Verbot für die Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, besonderen militärischen Gütern (wie zum Beispiel militärischen Trainingsflugzeugen oder militärischen Simulatoren) und damit zusammenhängenden Immaterialgütern. Ebenfalls sollen die Vermittlung von und der Handel mit den genannten Gütern an Empfänger im Ausland verboten werden. Vom Verbot ausgenommen sind Jagd- und Sportwaffen, Geräte zur humanitären Entminung und Güter, die von schweizerischen Behörden vorübergehend ins Ausland ausgeführt werden. Ferner verlangt der Initiativtext, dass der Bund internationale Bestrebungen im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle unterstützt und fördert.

Als flankierende Massnahme sieht die Volksinitiative eine maximal zehnjährige Unterstützungspflicht des Bundes zugunsten der von den Verboten betroffenen Regionen und Beschäftigten vor.

Mit einer Annahme der Volksinitiative würde der einheimischen Rüstungsindustrie die Existenzgrundlage entzogen, da eine wirtschaftliche Produktion in den meisten Fällen vom Zugang zu Exportmärkten abhängt. Mit der Schliessung oder der Verlagerung ins Ausland entsprechender Betriebe würde die Landesverteidigung in Frage gestellt. Die Schweizer Armee wäre für ihre Rüstungsbeschaffung einseitig von anderen Staaten abhängig, wobei im Krisenfall den Bedürfnissen eines neutralen Staates wie der Schweiz geringe Priorität zugemessen würde.

Aufgrund der konzentrierten räumlichen Verteilung der Rüstungsindustrie wären die mit einer Annahme der Initiative verbundenen wirtschaftlichen Probleme vor allem auf regionaler Ebene zu erwarten.

Das Berner Oberland, die Regionen rund um Emmen, Stans und Kreuzlingen, aber auch die Stadt Zürich wären überdurchschnittlich stark betroffen. Gesamtschweizerisch sind mehr als 5'100 Arbeitsplätze gefährdet. Berücksichtigt man die zu erwartenden negativen Auswirkungen der Verbote auf Produktion und Handel ziviler Güter, könnte sich diese Zahl ohne Weiteres verdoppeln.

Die im Initiativtext vorgesehene Unterstützungspflicht könnte für den Bund Kosten von über einer halben Milliarde Franken verursachen. Darin enthalten sind nebst den eigentlichen Unterstützungszahlungen auch Mindereinnahmen bei den Steuern und Sozialversicherungen.

Der Bundesrat stimmt mit den Autoren der Initiative überein, dass die Förderung von Sicherheit und Frieden in der Welt, die Wahrung der Menschenrechte und die Förderung der Wohlfahrt zentrale Ziele der schweizerischen Aussenpolitik sind. Die Rüstungsausfuhrpolitik hat diese Ziele zu berücksichtigen, muss jedoch auch den Interessen der Landesverteidigung und der Sicherheit der Schweiz Rechnung tragen. Auch wirtschaftliche Aspekte (Arbeitsplätze, Spitzentechnologie, Forschung) dürfen nicht vernachlässigt werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Kriegsmaterial- sowie das Güterkontrollgesetz und die aktuelle, im Vergleich zu anderen Staaten restriktive Praxis diesen teilweise divergierenden Interessen in ausgewogener Art und Weise Rechnung tragen. Aus diesen Gründen lehnt er die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag ab.

Präzisierung der Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialausfuhren Wie bereits im Frühjahr angekündigt hat der Bundesrat jetzt gemäss Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats die Bewilligungskriterien für die Ausfuhr von Kriegsmaterial (Art. 5 der Kriegsmaterialverordnung) präzisiert. Artikel 5 ist mit fünf Ausschlusskriterien ergänzt worden. Ist eines dieser Kriterien erfüllt, ist die Erteilung einer Bewilligung zwingend ausgeschlossen. Dies wäre beispielsweise der Fall bei einer Lieferung von Kriegsmaterial an ein Bestimmungsland, das die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Präzisierung in Zukunft zur Vermeidung von Fällen umstrittener Ausfuhren beitragen wird.

Kontakt:
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Holzikofenweg 36
3003 Bern

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