KTI: Innovationsförderung des Bundes darf nicht auseinanderdividiert werden

18.09.2008, Der Bundesrat will die Förderagentur für Innovation (KTI) im Rahmen der Teilrevision des Forschungsgesetzes aufteilen. Zwingende Gründe dafür nennt die Landesregierung auch in ihrer Antwort auf die parlamentarische Interpellation „KTI. Quo vadis?“ nicht.
Was zusammengehört, muss zusammen bleiben Die geplante Aufteilung der KTI muss unbedingt vermieden werden. Die grosse inhaltliche Verwandtschaft zwischen der KTI und den restlichen Innovationsförderungsaktivitäten des Bundes ist offensichtlich. Eine künstliche organisatorische Aufspaltung würde die Einheit der Materie verletzen und grosse Nachteile mit sich bringen:
Synergien, zum Beispiel beim Experten-Know-how, können nicht mehr optimal genutzt werden.
Schnittstellenprobleme und Reibungsverluste zwischen den einzelnen Teilen der Innovationsförderung sind unvermeidlich.
Die Bundesverwaltung gerät in Versuchung nur noch Prestigeprojekte zu realisieren, weil sie ihre Tätigkeiten neu ohne die erfolgreiche Projektförderung rechtfertigen muss.
Der Kampf um die Mittelzuweisung verhärtet sich. Der Projektförderung gehen Gelder verloren.
Als Organisationsform schlägt economiesuisse vor, dass eine Schweizer Innovationsstiftung geschaffen wird, wie es eine von Parlament und Bundesrat angenommene Motion bereits seit 2004 verlangt.
Der Wille des Parlaments muss beachtet werden In seinen Ausführungen zur parlamentarischen Interpellation „KTI. Quo vadis?“ bleibt der Bundesrat eine Antwort schuldig, weshalb er trotz der breiten Kritik an einer Aufteilung der Innovationsförderung festhält. economiesuisse fordert den Bundesrat deshalb auf, den Willen des Parlaments zu beachten und die KTI als Gesamtes in eine Schweizer Innovationsstiftung zu überführen.
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Hegibachstrasse 47
8032 Zürich
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