Verbandsbeschwerde: Bundesrat belässt Investitionshürden


Economiesuisse

22.09.2008, Der Bundesrat ist nicht bereit, bei der Verbands­be­schwerde eine mit der über­wie­senen Motion Hofmann verlangte Verwe­sent­li­chung umzu­setzen. Damit verpasst er eine Chance zur Besei­ti­gung von Inves­ti­ti­ons­hürden. Vor diesem Hinter­grund ist die Verbands­be­schwerde- Initia­tive umso wich­tiger.


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Aus Sicht der Wirt­schaft sind Ver­bes­se­run­gen für die Rea­li­sie­rung grös­se­rer In­ves­ti­ti­ons­ pro­jek­te not­wen­dig. Ne­ben der Lö­sung von Ver­fah­rens­pro­ble­men drän­gen sich auch ma­te­ri­el­ le Än­de­run­gen im Um­welt-, Raum­pla­nungs- und Bau­recht auf. Ein­zel­ne Ver­bes­se­run­gen wur­den vom Par­la­ment be­schlos­sen und sind in Kraft. Hand­lungs­be­darf be­steht je­doch wei­ter­hin. Un­ter an­de­rem sind Ver­bes­se­run­gen im ma­te­ri­el­len Recht vor­zu­neh­men. Ins­be­son­de­re sind bei der Um­welt­ver­träg­lich­keits­prü­fung (UVP) die Schwel­len­wer­te für die Ver­kaufs­flä­che und für Park­plät­ze er­heb­lich zu er­hö­hen, wie dies ei­ne über­wie­se­ne Mo­tion von SR Hof­mann ver­langt. Doch der Bun­des­rat ist nicht be­reit, die ver­lang­te Ver­we­sent­li­chung des Ver­ bands­be­schwer­de­rechts um­zu­set­zen.

Vor­schlä­ge des UVEK ge­hen zu we­nig weit Die Hür­de der Um­welt­ver­träg­lich­keits­prü­fung (UVP) ist heu­te ein­deu­tig zu tief. Sie wirkt sich ne­ga­tiv auf Er­neue­rungs­vor­ha­ben aus, weil plötz­lich be­ste­hen­de Be­sitz­stän­de et­wa be­ tref­fend Park­plät­ze in Fra­ge ge­stellt sein kön­nen. Der Markt­zu­tritt für neue Kon­kur­ren­ ten im De­tail­han­del wird er­schwert oder ver­lang­samt. Die mass­ge­ben­den Schwel­len­wer­te (Park­plät­ze wie Ver­kaufs­flä­chen) sind mas­siv zu er­hö­hen. So wür­den nur noch die gröss­ten Pro­jek­te von der UVP und dem Be­schwer­de­recht er­fasst. Doch der Bun­des­rat ging nicht auf die Vor­schlä­ge der Wirt­schaft ein und hält an sei­nen Vor­schlä­gen zu den Schwel­len­wer­ten fest.

Ver­bands­be­schwer­de-Ini­tia­ti­ve not­wen­di­ger denn je Vor die­sem Hin­ter­grund ist die Ini­tia­ti­ve zur Ein­schrän­kung des Ver­bands­be­schwer­de­rechts not­wen­di­ger denn je: Hat das Volk oder ein Par­la­ment über ein Bau­pro­jekt ent­schie­den, soll das Ver­bands­be­schwer­de­recht aus­ge­schlos­sen sein. Da­mit wird ver­hin­dert, dass di­rekt­ de­mo­kra­tisch le­gi­ti­mier­te Bau­pro­jek­te nach­träg­lich von Um­welt­ver­bän­den wie dem VCS blo­ ckiert wer­den. Die Wirt­schaft un­ter­stützt die Ini­tia­ti­ve. Das heu­ti­ge Ver­bands­be­schwer­de­ recht ver­ur­sacht stö­ren­de Dop­pel­spu­rig­kei­ten bei den Ver­fah­ren. Um­welt­ver­bän­de kön­nen sich ein ers­tes Mal im Rah­men der par­la­men­ta­ri­schen Be­ra­tung und der fol­gen­den Volks- und Par­la­ments­ab­stim­mung ein­brin­gen und ih­re Vor­be­hal­te ge­gen­über dem Bau­pro­jekt me­dien­ wirk­sam vor­brin­gen. Sagt das Volk oder das Par­la­ment Ja zum Pro­jekt, kön­nen die Um­welt­ ver­bän­de ein zwei­tes Mal – im Rah­men der Ver­bands­be­schwer­de – ein­grei­fen. Um­welt­in­ter­es­ sen wer­den so ab­so­lut stär­ker ge­wich­tet als wirt­schaft­li­che und an­de­re An­lie­gen. Die Ver­ bands­be­schwer­de-Ini­tia­ti­ve schafft dies­be­züg­lich wie­der gleich­lan­ge Spies­se.

Kontakt:
Economiesuisse
Hegibachstrasse 47
8032 Zürich

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